Mit Bescheid vom 27. Februar 1996 sprach der Rektor der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck die Zulassung des Beschwerdeführers zur Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung Medizin aus und schrieb ihm gleichzeitig nach § 3 Abs. 1 Z. 1 bis 3 des Studienberechtigungsgesetzes die Ablegung bestimmter Prüfungen (darunter drei Pflichtfächer und ein Wahlfach) vor. Auf Grund seines Antrages gewährte die Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Innsbruck, dem Bes... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §50 Abs1 Z4StudFG 1992 §51StudFG 1992 §70 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/24 97/12/0152 2(hier: Erledigung eines Wiedereinsetzungs-Antrages im Zusammenhang mit einem Rückzahlungsbescheid) Stammrechtssatz Der Rückforderungsanspruch nach § 51 StudFG 1992 ist eine Rückabwicklung der Zuerkennung von hoheitlich gewährten Leistungen nach dem StudFG 1992, fü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studierte ab dem Wintersemester 1987/88 Medizin an der Universität Wien. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten bewilligte die Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, mit Bescheid vom 6. September 1993 der Beschwerdeführerin, die sich damals im dritten Studienabschnitt ihres Medizinstudiums befand, auf Grund ihres Antrages vom 15. Oktober 1993, Studienbeihilfe für das Studienjahr 1993/94 in der Höhe von S 5.890,-- pro Monat. Laut Aktenverm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56StudFG 1992 §50 Abs1 Z4StudFG 1992 §51StudFG 1992 §70
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch nach § 51 StudFG 1992 ist eine Rückabwicklung der Zuerkennung von hoheitlich gewährten Leistungen nach dem StudFG 1992, für deren Gewährung die Studienbeihilfenbehörde/zuständige Stipendienstelle in erster Instanz zuständig ist. Daher ist auch für die Erl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56StudFG 1992 §50 Abs1 Z4StudFG 1992 §51 Abs1StudFG 1992 §70 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/24 90/12/0255 1 Stammrechtssatz Das Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe tritt ex lege ein (Hinweis E 22.2.1991, 89/12/0114). Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist aber dennoch zulässig, weil ein öffentliches Interesse bzw ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß im November 1983 an der Universität Alexandrien sein Medizinstudium ab. Mit Bescheid der Nostrifikationskommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien vom 27. November 1988 wurde dieser ausländische Studienabschluß gemäß § 40 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG) in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 332/1981 unter der Voraussetzung der erfolgreichen Ablegung bestimmter Prüfungen (darunter die Ablegung von sieben Rigorosen sowie von v... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §40;StudFG 1992 §13 Abs1;StudFG 1992 §3;StudFG 1992 §50 Abs1 Z4;StudFG 1992 §6 Z2;
Rechtssatz: Eine andere gleichwertige Ausbildung iSd § 6 Z 2 StudFG 1992 in Form eines ausländischen Studienabschlusses an einer anerkannten ausländischen Hochschule liegt erst dann vor, wenn die volle Gleichwertigkeit iSd § 40 AHSchStG gegeben ist. Da die Gleichw... mehr lesen...