Mit seinem Antrag auf Wohnbeihilfe vom 2. November 2004 begehrte der Beschwerdeführer als Hauptmieter der Wohnung in Wien, J-Gasse 7/11, die Gewährung einer Wohnbeihilfe nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989). Der Beschwerdeführer gab in diesem Antrag die Erklärung ab, dass diese Wohnung von ihm, seiner Ehegattin und seiner Tochter Ca bewohnt werde. Er gab an, dass seine Ehegattin Notstandshilfe und seine Tochter Ca Studien... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;StudFG 1992 §31;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z15;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 Z16 litn idF 2003/011;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §27 Abs4;
Rechtssatz: Im Wr Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1992/93 Kunstgeschichte an der Universität Wien. Mit Eingabe vom 15. April 1994 - bei der Studienbeihilfenbehörde laut Eingangsstempel eingelangt am 5. Mai 1994 - beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung von Studienbeihilfe. Zu diesem Zeitpunkt war folgende für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin im Sinne der §§ 7 ff des Studienförderungsgesetzes 1992 (im folgenden StudFG) maßgebende E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;StudFG 1992 §11 Abs3 Z2;StudFG 1992 §11 Abs3 Z5;StudFG 1992 §11 Abs5;StudFG 1992 §31;StudFG 1992 §7;StudFG 1992 §8;
Rechtssatz: Die in § 11 Abs 3 Z 2 StudFG 1992 genannten Tatbestände müssen von der Person erfüllt werden, deren Einkommen zu schätzen ist. Abgesehen vom Tatbestand nach § 11 Abs 3 Z 5 StudFG 1992, wo sich dies... mehr lesen...
Der Spruch: des - ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren erlassenen - Bescheides der Studienbeihilfenbehörde Wien vom 6. Juni 1990 lautet: "Ihre Tochter S hat am 1990-06-05 einen Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1983 - StudFG. BGBl. Nr. 436/1983 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 304/1989, eingebracht. Um eine Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit Ihrer Tochter durchführen zu können, werden Sie ersucht, die nachfolgend angeführten Nachw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §33 Abs3;StudFG 1983 §17 Abs1 idF 1989/304;StudFG 1983 §21 Abs1 idF 1988/379;StudFG 1983 §21 Abs2 idF 1988/379;StudFG 1983 §31 idF 1988/379;
Rechtssatz: Gem § 31 StudFG ist auf Verfahren nach diesem Bundesgesetz mit Ausnahme der §§ 28 und 29 das AVG unter Bedachtnahme auf § 16 und § 17 Abs 5 anzuwenden. Ob allerdings deshalb auch § 33 Abs 3 AVG, won... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §38;StudFG 1983 §13 Abs1 idF 1989/304;StudFG 1983 §13 Abs6 litb idF 1989/304;StudFG 1983 §13 Abs7 idF 1989/304;StudFG 1983 §13 Abs9 idF 1989/304;StudFG 1983 §31 idF 1989/304;
Rechtssatz: Die nach § 13 Abs 6 lit b StudFG den Grundbetrag vermindernde zumutbare Unterhaltsleistung der leiblichen Eltern (Wahleltern) ist nach den in § 13 Abs 7 lit a iVm d... mehr lesen...