Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G eine lebenslange Freiheitsstrafe. Mit Ansuchen vom 13. März 2001 ersuchte er um Ausführung in die Ordination des Anstaltsarztes Dr. X, um dort zur Erhaltung seiner Zähne und seiner Gesundheit eine Mundhygiene-Reinigung durchführen zu lassen. Dem Ansuchen wurde mit Entscheidung des Leiters der Justizanstalt G vom 2. Mai 2001 im Wesentlichen mit der Begründung: nicht stattgegeben, dass eine Zahnsteinentfernung auch in der Krankenab... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art50 Abs2;B-VG Art7;StVG §70;StVG §73 Abs1;StVG §98 Abs2;
Rechtssatz: Dem Strafgefangenen wurde vom Anstaltsarzt ein tadellos gepflegtes bzw. durchsaniertes und kariesfreies Gebiss attestiert. Auch steht ihm ein Mundhygieneset zur persönlichen Benützung zur Verfügung. Die Behörde ist den Ausführungen des Strafgefangenen, die begehrte Mundhy... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt eine langjährige Freiheitsstrafe. Mit dem angefochtenen, über eine Administrativbeschwerde des Beschwerdeführers gegen eine Entscheidung des Anstaltsleiters ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde das Ansuchen des Beschwerdeführers auf Kostentragung des Bundes für die Herstellung eines Zahnersatzes im Wesentlichen aus folgenden Gründen ab: "Im Hinblick auf das Hausgeldguthaben in der Höhe von S 7.086,-- sowie zu erwartender ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §73 Abs1;StVG §73 Abs2;StVG §73 Abs3;
Rechtssatz: Im Gesetz ist keine Rückforderbarkeit der Kosten eines unaufschiebbaren Zahnersatzes für einen Strafgefangenen, die nach § 73 Abs 2 zweiter Satz StVG vom Bunde zu tragen sind, vorgesehen. Eine entsprechende Umgestaltung der Regelung im Sinne eines Ersetzens der im Gesetz angeordneten Kostentragung durch eine Bevorschussung ist d... mehr lesen...