Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner mit Ablauf des 31. März 1988 gemäß § 15 BDG 1979 erfolgten Versetzung in den Ruhestand war er im landesgerichtlichen Gefangenenhaus A tätig. Die letzte Dienstbeurteilung (Leistungsfeststellung) des Beschwerdeführers vom 15. März 1973 lautete auf ausgezeichnet. In dem für den Beschwerdefall bedeutsamen Kalenderjahr 1985 war der Beschwerdeführer als Kommandant der Jugendabteilung dies... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;StVG §20;StVG §56 Abs1;
Rechtssatz: § 56 Abs 1 erster Satz StVG ordnet an, daß "bei der Durchführung aller Maßnahmen des Strafvollzuges eine erzieherische Einwirkung auf die Strafgefangenen anzustreben" ist. Da sich diese Bestimmung auf alle Maßnahmen des Strafvollzuges bezieht, müssen auch alle im Strafvollzug, ein... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §137;BDG 1977 §46 Abs1 Z1;BDG 1979 §190 Abs3;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;StVG §20;StVG §56 Abs1;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Wachebeamten im Strafvollzugsbereich, insb in einer Jugendabteilung, erfordert zum überwiegenden Teil Geschick in der Menschenführung und pädagogische Fähigkeiten; dies ergibt sich vor allem aus § 20 und § 5... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;StVG §20;StVG §56 Abs1;
Rechtssatz: Zu den Dienstpflichten eines Vorgesetzten gehört auch die Pflicht zur Anleitung seiner Mitarbeiter nach § 45 Abs 1 BDG 1979, die mit einer Vorbildfunktion des Vorgesetzten Hand in Hand geht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...