Begründung: 1. Mit selbstverfaßter Eingabe begehrt der Antragsteller die Aufhebung des Erlasses 40801/18-V.2/1996 idF JMZ 40801/3-V2/1997 des Bundesministers für Justiz vom 11. Dezember 1996 bzw. vom 18. Februar 1997, mit dem die Einhebung einer Vergütung für die Benützung privater Elektrogeräte durch Strafhäftlinge geregelt wird. Unter einem stellt der Antragsteller einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Gemäß Art139 Abs1 dritter Satz B-VG erkennt der Verfassu... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit selbstverfaßter Eingabe begehrt der Antragsteller die Aufhebung des Erlasses 40801/18-V.2/1996 idF JMZ 40801/3-V2/1997 des Bundesministers für Justiz vom 11. Dezember 1996 bzw. vom 18. Februar 1997, mit dem die Einhebung einer Vergütung für die Benützung privater Elektrogeräte durch Strafhäftlinge geregelt wird. Unter einem stellt der Antragsteller einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Gemäß Art139 Abs1 dritter Satz B-VG erkennt der Verfassu... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragStVG §16 fZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitStVG §120
Leitsatz: Zurückweisung einer selbstverfaßten Eingabe eines Insassen einer
Strafanstalt auf Aufhebung eines Erlasses des Justizministers
betreffend die Einhebung einer Vergütung für die Benützung privater
Elektrogeräte durch Strafhäftlinge mangels Antragslegitimation;
Zumutbarkeit der Erwirk... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §16 fStVG §32ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitStVG §120
Leitsatz: Abweisung von Verfahrenshilfeanträgen von Strafgefangenen bezüglich
gegen die Gefangenenentlohnung im Hinblick auf die Gleichbehandlung
in der EU gerichteter Eingaben als aussichtslos;
Beschwerdemöglichkeiten im Rahmen des Strafvollzugs gegeben
Rechtssatz: Für bestimmte Belan... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit selbstverfaßten, inhaltlich gleichlautenden Eingaben vom 24.10.1998 beantragen die Einschreiter die Beistellung eines Verfahrenshelfers und führen unter Berufung auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Juli 1998 über die Gefangenenentlohnung aus, für die Unterbringung während der Haft dürfe kein Entgelt für Essen, Schlafen und Bewachung abgezogen werden. Die Einschreiter beantragen die "Prüfung der vorliegenden Zustände, um eine Gleichbeh... mehr lesen...