Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Antrag und Vorverfahren 1. Der Verwaltungsgerichtshof stellt den Antrag "festzustellen, dass die Wortfolge 'uneheliche' im dritten Satz des §3 Abs1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949, BGBl Nr 276, (StbG 1949) verfassungswidrig war." 2. Vor dem Verwaltungsgerichtshof ist eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 7. Oktober 2010 anhängig, mit welchem festgestellt wird, dass der Beschwerdeführer die österreichische Staa... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: StbG 1949 §3 Abs1StbG 1965 §7, §10 Abs1EMRK Art8, Art14B-VG Art7 Abs1 / GesetzStbG-Nov 1983 ArtIIStbG-Nov 1986 ArtII
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949 betreffend die Differenzierung zwischen ehelicher und unehelicher Geburt bei Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung angesichts der in den Sta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §7 Abs4 des StaatsbürgerschaftsG 1965 lautet: "Wird ein unehelich geborener Fremder zu einer Zeit, da er noch minderjährig und ledig ist, legitimiert, so erwirbt er mit seiner Legitimation die Staatsbürgerschaft, wenn sein Vater in diesem Zeitpunkt Staatsbürger ist oder die Staatsbürgerschaft im Zeitpunkt seines vorher erfolgten Ablebens besessen hat. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Legitimation erstreckt sich auf die unehelichen Kinder der legiti... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5ABGB §160 ffStbG 1965 §7 Abs1 idF BGBl 170/1983 StbG 1965 §7 Abs3StbG 1965 §7 Abs4StbG 1965 §17StbG 1965 §19 Beachte vgl. Anlaßfall VfGH 3.10.1984, B367/81; vgl. Kundmachung
BGBl. 375/1984 am 27. September 1984
Rechtssatz: Staatsbürgerschaftsgesetz 1965; Gleichheitswidrigkeit des §7... mehr lesen...