Am 7. August 2001 sprachen Beamte des Gendarmeriepostens S, die von der Ehegattin des Beschwerdeführers verständigt worden waren, gegenüber dem Beschwerdeführer bezüglich des Wohnhauses A, und für einen "Umkreis von 500 m vom Anwesen" gemäß § 38a SPG eine Wegweisung aus und verhängten ein Betretungsverbot. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an die belangte Behörde, in der er im Wesentlichen vorbrachte, dass er - mit Ausnahme eines "geringfügigen Bagatellvorfalles im Jahr 20... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;SPG 1991 §38a Abs6;SPG 1991 §38a;SPG 1991 §88a Abs2;
Rechtssatz: Das vom Beschwerdeführer gerügte Unterlassen einer Überprüfung nach § 38a Abs. 6 SPG 1991, womit im vorliegenden Fall nicht nur implizit eine unverhältnismäßig lange Dauer des Betretungsverbotes geltend gemacht wurde, war jedenfalls im Wege des § 88 Abs. 2 SPG 1991 bekämpfbar ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §38a Abs1;SPG 1991 §38a Abs2;SPG 1991 §38a;
Rechtssatz: Wegweisung und Betretungsverbot sind nach § 38a Abs. 1 und 2 SPG 1991 an die Voraussetzung geknüpft, dass auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer gefährdeten Person bevor. Es kommt also maßgeblich darauf an, ob ein ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 8. November 1999, Zl. UVS 20.14-7,8,9/1999- 25, hat der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark (die belangte Behörde) über die Beschwerde der Mitbeteiligten wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt entschieden, dass ihre am 19. Mai 1999 um 0.15 Uhr erfolgte Wegweisung aus der Wohnung K-Gasse durch Beamte der Bundespolizeidirektion Graz, die mit der Durchsetzung der Wegweisung verbundene Anwendung von Körperkraft und d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §38a;StGB §115;StGB §117;StGB §83 Abs2;
Rechtssatz: Das bloße Misshandeln (Schlagen) bildet eine gerichtlich strafbare Handlung nur, wenn es öffentlich oder vor mehreren Leuten begangen wird (§ 115 StGB; da Privatanklagedelikt (§ 117 StGB) allerdings kein "gefährlicher Angriff") oder eine fahrlässige Körperverletzung zur Folge hat ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §38a Abs1;SPG 1991 §38a;
Rechtssatz: 38a Abs 1 SPG ermächtigt zur Wegweisung, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen, insb wegen eines vorausgegangenen gefährlichen Angriffs anzunehmen ist, es stehe ein gefährlicher Angriff bevor. Die Tatsache, dass unmittelbar vor oder im Zuge des polizeilichen Einschreitens ein gefährlicher Angriff stattgefunden hat, le... mehr lesen...