IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 iVm Art. 132 Abs. 2 B-VG des Herrn A. B., Wien, C.-gasse …/7, vertreten durch Rechtsanwalts GmbH, wegen des Ausspruches einer Wegweisung sowie der Verhängung eines Betretungsverbotes am 06.11.2019 für das Objekt in Wien, C.-gasse …/7, samt Stiegenhaus und Gehsteigbereich, durch Organe der Landespolizeidirektion Wien, zu Recht e r k a n n t: ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG des Herrn Dr. A. B., Wien, C.-Gasse, vertreten durch Rechtsanwalt, wegen Verhängung eines Betretungsverbotes am 10.06.2018 um 21:00 Uhr, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und das Betretungsverbot vom 10.06.2018 für rechtswidrig erklärt. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG des Herrn A. B., Wien, C.-straße, vertreten durch Rechtsanwältin, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Verhängung eines Betretungsverbotes für die Wohnung in Wien, D., samt Stiegenhaus und unmittelbar davor befindlichem Gehsteig sowie für den Kindergarten ... in W... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A. B., geb. 1982, gemäß Art. 132 Abs. 2 B-VG wegen a) Wegweisung und Betretungsverbot von 2 Wochen von der Adresse Wien, C.-Straße, am 10.11.2017, ca. 11.30 Uhr, sowie b) Abnahme des Wohnungsschlüssels zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gemäß § 35 V... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG des Herrn A. B., Wien, C.-Straße, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen die verhängte Wegweisung („Betretungsverbot“) am 07.12.2017 von seiner Wohnung in Wien, C.- Straße, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und das Betretungsverbot vom 07.1... mehr lesen...