Begründung: Die Erblasserin war Eigentümerin einer Liegenschaft, die sie mit Notariatsakt vom 30. 12. 2005 dem Gegner der gefährdeten Partei, ihrem Enkel, unter Verzicht auf den Widerruf auf den Todesfall schenkte. Am 7. 9. 2007 schloss sie über diese Liegenschaft einen Kaufvertrag, dem der Gegner der gefährdeten Partei beitrat. Der Kaufvertrag sollte mit Ablauf des 31. 12. 2012 bei Eintritt bestimmter Bedingungen rechtswirksam werden, die sich dahin zusammenfassen lassen, dass es d... mehr lesen...
Norm: RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Wurde nach Erhebung der Berufung in der ersten Berufungsverhandlung Ruhen des Verfahrens vereinbart und nach Verfahrensfortsetzung in der zweiten Berufungsverhandlung die Berufungsverhandlung geschlossen, und wurden in beiden Berufungsverhandlungen weder Beweise aufgenommen noch sonstige Ergänzungen des Verfahrens vorgenommen, ist die zweite Berufungsverhandlung nicht gesondert zu honorieren, weil bei Anwendung d... mehr lesen...
Norm: RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Der vierfache Einheitssatz für die Berufung oder Berufungsbeantwortung steht nur dann zu, wenn tatsächlich eine Berufungsverhandlung stattfindet und diese von einem Rechtsanwalt außerhalb seines Kanzleisitzes verrichtet wird; dies unter der sonstigen Bedingung, daß im Berufungsverfahren keine Beweise aufgenommen oder keine sonstigen Ergänzungen des Verfahrens vorgenommen wurden. Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund eines Zeitungsinserats, mit dem Berater für eine Partnervermittlung gesucht wurden, die nach fachgerechter Schulung und Einarbeitung eine Agentur leiten und führen sollten, hat sich der Beklagte schriftlich gemeldet. Er wurde hierauf vom Kläger angerufen und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das im Dezember 1996 stattfand. Bei diesem Gespräch wurde die vom Beklagten zu entfaltende Tätigkeit erörtert, nämlich daß er an seinem Wohnort unter dem ... mehr lesen...
Norm: RATG §23 Abs9RATG §23 Abs10ZPO §501ASGG §44
Rechtssatz: Einfacher Einheitssatz auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Streitwert bis S 26.000,-- ohne Berufungsverhandlung. Entscheidungstexte 8 Ra 118/98d Entscheidungstext OLG Graz 24.09.1998 8 Ra 118/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 AZPO §471 Z5 EZPO §473 Abs1RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Der Senat hat bei Vorliegen einer der in § 471 ZPO genannten
Gründe: auch dann in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, wenn die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 94/74 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 6 Ob 94/74 5 Ob... mehr lesen...