Norm: GmbHG §10GmbHG §72
Rechtssatz: Vor der Einforderung von Nachschüssen sind zunächst die offenen Stammeinlagen einzufordern. Dies trifft aber nur für solche Stammeinlagen zu, die auch tatsächlich eingefordert werden können. In der Phase einer Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG muss die Gesellschaft daher nur die gründungsprivilegierten Stammeinlagen voll einfordern, bevor sie eine Nachschusspflicht durchsetzen kann. ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §72
Rechtssatz: Finanzierungspflichten, die in einem Syndikatsvertrag enthaltn sind, unterscheiden sich von Nachschusspflichten vor allem durch den Rechtsgrund. Syndikatsvertragliche Finanzierungspflichten beruhen auf einer rein schuldrechtlichen und nicht auf einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung. Eine syndikatsvertragliche Finanzierungspflicht unterliegt nicht den §§ 72 bis 74 GmbHG, die auch nicht analog anzuwenden sind, ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §72
Rechtssatz: Zuschüsse sind „freiwillige“ zusätzliche Leistungen einzelner Gesellschafter, die auf einem allgemeinen schuldrechtlichen und nicht auf einem gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungsgrund beruhen. Zuschüsse werden in der Regel spontan vereinbart, um aufgetretene Verluste zu decken. Sie fließen ebenso wie Nachschüsse in das Vermögen der Gesellschaft und sind gegebenenfalls unter den Kapitalrücklagen zu verbuchen. Zus... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiABGB §914 IIIgGmbHG §63GmbHG §72GmbHG §76
Rechtssatz: Unter Verbindlichkeiten aus dem Gesellschafterverhältnis sind lediglich solche Pflichten zu verstehen, die aus der "Mitgliedschaft" zur Gesellschaft, also unmittelbar aus der Gesellschafterstellung und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft erwachsen. Verpflichtungen, die ein Gesellschafter darüber hinaus, wenngleich im Interesse der Gesells... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs1 Z2GmbHG §52 ffGmbHG §70GmbHG §72 ffJN §1SEBG §16SEBG §19SEBG §24 ffZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur der Nachschüsse. Die Einbeziehung eingezahlter Nachschüsse in das Stammkapital ist eine Kapitalerhöhung. - Faßt eine GmbH einen einheitlichen Beschluß, der auf Genehmigung der Schillingeröffnungsbilanz und auf Umstellung des Stammkapitals lautet, sind aber bei dieser Gelegenheit auch eingezahlte Nachschüsse in ... mehr lesen...