Norm
ABGB §914 IIIiRechtssatz
Unter Verbindlichkeiten aus dem Gesellschafterverhältnis sind lediglich solche Pflichten zu verstehen, die aus der "Mitgliedschaft" zur Gesellschaft, also unmittelbar aus der Gesellschafterstellung und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft erwachsen. Verpflichtungen, die ein Gesellschafter darüber hinaus, wenngleich im Interesse der Gesellschaft, eingeht, also Verbindlichkeiten, die ihre Rechtsgrundlage nicht in der "Mitgliedschaft" zur Gesellschaft haben, sind somit keine Verbindlichkeiten aus dem Gesellschafterverhältnis. Verbindlichkeiten, die sich aus dem Gesellschafterverhältnis ergeben, wären beispielsweise die Pflichten des bisherigen Gesellschafters zur Leistung rückständiger Beträge auf die Stammeinlage und zur Leistung von Nachschüssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107862Dokumentnummer
JJR_19970318_OGH0002_0010OB02402_96H0000_003