RS OGH 2014/9/17 6Ob35/14m

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Veröffentlicht am 17.09.2014
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Norm

GmbHG §72

Rechtssatz

Finanzierungspflichten, die in einem Syndikatsvertrag enthaltn sind, unterscheiden sich von Nachschusspflichten vor allem durch den Rechtsgrund. Syndikatsvertragliche Finanzierungspflichten beruhen auf einer rein schuldrechtlichen und nicht auf einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung.

Eine syndikatsvertragliche Finanzierungspflicht unterliegt nicht den §§ 72 bis 74 GmbHG, die auch nicht analog anzuwenden sind, weil ein derartiger Schutz des Gesellschafters im Hinblick auf die bedeutsamen Unterschiede zwischen den Rechtsfolgen der statutarischen Nachschussverpflichtung nach §§ 72 ff GmbHG und einer bloß schuldrechtlichen Zuschussverpflichtung nicht indiziert ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 35/14m
    Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 35/14m
    Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der Lehre. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129666

Im RIS seit

27.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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