Norm: GmbHG §35
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 35 letzter Absatz GmbHG ist nicht dahin zu verstehen, daß die Generalversammlung ausschließlich über Gegenstände zu entscheiden berechtigt ist, die ihr durch das Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag zugewiesen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 288/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 5 Ob 288/74 Veröff: SZ 47/143 = EvBl 1975/198 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35 Z2GmbHG §63GmbHG §65GmbHG §82 Abs3
Rechtssatz: Vorzeitige Einzahlungen eines Gesellschafters auf seine Stammeinlage - vor der Einforderung durch die Generalversammlung - sind wirksam. Der betreffende Gesellschafter kann in diesem Fall aber nicht von der Gesellschaft den Einsatz der ihm hiedurch erwachsenen bankmäßigen Zinsen verlangen; eine derartige Vereinbarung widerspräche dem § 82 Abs 3 GmbHG. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35 Z2GmbHG §63GmbHG §65GmbHG §82 Abs3
Rechtssatz: Vorzeitige Einzahlungen eines Gesellschafters auf seine Stammeinlage - vor der Einforderung durch die Generalversammlung - sind wirksam. Der betreffende Gesellschafter kann in diesem Fall aber nicht von der Gesellschaft den Einsatz der ihm hiedurch erwachsenen bankmäßigen Zinsen verlangen; eine derartige Vereinbarung widerspräche dem § 82 Abs 3 GmbHG. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1016AktG §78GmbHG §15GmbHG §35
Rechtssatz: Geschäfte der Geschäftsführer (des Vorstandes) mit der Gesellschaft können von der Generalversammlung (vom Aufsichtsrat) auch stillschweigend genehmigt werden. Dazu ist jedoch in jedem Fall eine derartige Willensäusserung aller Gesellschafter (Aufsichtsratsmitglieder) erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 112/53 Entsch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten, der ihr Gesellschafter und Geschäftsführer gewesen sei, die Rückzahlung eines Darlehens von S 12.074. Der Beklagte wendet insbesondere ein, es handle sich um einen Betrag, den zwar formell er einem gewissen S***** schuldig gewesen sei, aber aus einem Geschäft, das in Wahrheit für die Gesellschaft geschlossen gewesen sei. Weiter sei mit der Gesellschaft vereinbart worden, dass dieser Betrag gegen Autospesen aufgerechnet werde, di... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35
Rechtssatz: Die Generalversammlung kann einen Handlungsbevollmächtigten bestellen und dadurch die Befugnisse des Geschäftsführers einschränken. Entscheidungstexte 3 Ob 797/23 Entscheidungstext OGH 14.11.1923 3 Ob 797/23 Veröff: SZ 5/262 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0059968 ... mehr lesen...