Norm
GmbHG §35 Z2Rechtssatz
Vorzeitige Einzahlungen eines Gesellschafters auf seine Stammeinlage - vor der Einforderung durch die Generalversammlung - sind wirksam. Der betreffende Gesellschafter kann in diesem Fall aber nicht von der Gesellschaft den Einsatz der ihm hiedurch erwachsenen bankmäßigen Zinsen verlangen; eine derartige Vereinbarung widerspräche dem § 82 Abs 3 GmbHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0060084Dokumentnummer
JJR_19671219_OGH0002_0080OB00330_6700000_003