Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Oktober 1989, LGBl. 81/1989, wurden die allgemeinen Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz für den 25. März 1990 ("Wahltag") ausgeschrieben. 1.2.1. Am 4. März 1990, 12 Uhr 50 - somit innerhalb der um 13 Uhr dieses Tages ablaufenden Frist (§42 Abs1 Satz 1 GWO) brachte die Murauer Bürgerliste (MBL) (künftig: MBL)... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §42NRWO 1971 §45
Leitsatz: Anfechtung der Wahl einer Gemeindevertretung; keine Stattgabe;
rechtsrichtige Bewertung eines Wahlvorschlags als nicht eingebracht
mangels gesetzmäßiger Unterzeichnung desselben
Rechtssatz: Nach §42 Abs2 Stmk GdWO 1960 muß "der Wahlvorschlag" selbst ... "unterschrieben" sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 23. November 1986 fand die mit V der Bundesregierung vom 26. September 1986, BGBl. 517/1986, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen im - für dieses Wahlanfechtungsverfahren ausschließlich relevanten - Wahlkreis 3 (Niederösterreich) von folgenden Wählergruppen eingebrachte und gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971, BGBl. 391/1970 idF BGBl. 232/1984, (NRWO 1971) von der zuständigen Kreiswahlbehörde am 28. Oktober... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art140 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §45NRWO 1971 §45 Abs2NRWO 1971 §49 Abs1 letzter SatzVfGG §67 Abs1VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Anfechtung der Wahl zum Nationalrat 1986;
die Anfechtungslegitimation einer Wählergruppe, soweit die
Gültigkeit des eingereichten Wahlvorschlages das Ergebnis der
Wahlanfechtung mitbestimmt, hängt nicht zusätzlich davon ab, ob
di... mehr lesen...