B e g r ü n d u n g : Die Antragstellerin beantragte am 25. 5. 2009 unter Vorlage einer Pfandurkunde ob der dem Rene W***** gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ 2566 Grundbuch ***** die Einverleibung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 350.000 EUR. Die mit dem Gesuch vorgelegte Pfandurkunde war vom Schuldner am 9. 10. 2008, von der Pfandnehmerin und Antragstellerin am 23. 1. 2009 unterfertigt worden. In der gesamten Pfandurkunde ist an keinem Ort die Firmenbuchnummer der Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** als Haupteinlage und ob den 37/1101-Anteilen der Antragstellerin (B-LNR 27) an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist sub C-LNR 17 bzw sub C-LNR 26 das Pfandrecht für „R*****bank S***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung" bis zum Höchstbetrag von 130.000 EUR einverleibt und die Simultanhaftung angemerkt. Die Antragstellerin begehrte aufgrund der „Löschungsquittung" (richtig: „Löschungsurkunde") der R*****bank S***... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 2. 3. 2009 ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** die Einverleibung eines Pfandrechts für einen Höchstbetrag von 66.000 EUR zu ihren Gunsten. In dieser, die Eintragungsgrundlage bildenden Pfandbestellungsurkunde ist die Firmenbuchnummer der kreditgebenden Pfandgläubigerin (Bank) nicht angegeben und es scheinen auch weder deren Sitz noch deren Geschäftsanschrift im Text der Urkunde auf. In dem mit der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein slowenischer Staatsangehöriger, gründete im Dezember 1990 in Wien die P***** GmbH, deren Übersiedlung nach Kärnten, wo sie in der Folge das Restaurant Seetal im Alpenhotel Goldeck betrieb, der (am 29. 1. 1999 verstorbene, in der Folge indessen weiterhin so bezeichnete) Beklagte als öffentlicher Notar abwickelte. Dieses Hotel ist ein auf der dem Robert und der Elfriede H***** je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** errichtetes ... mehr lesen...
Norm: NO §47NO §79NO §82
Rechtssatz: So wie der Notar gemäß § 47 Abs 2 NO jede Notariatsurkunde am Schluß zu unterzeichnen und mit seinem Amtssiegel zu versehen hat, muß auch jede Notariatsurkunde eine eigene Geschäftszahl tragen. Dem trägt auch der Bezug im § 79 Abs 5 NO auf "die Geschäftszahl des Beurkundungsregisters" Rechnung, weil sich nur aus den Eintragungen im Beurkundungsregister ergibt, welche Geschäftszahlen schon verwendet wurden un... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 INO §79
Rechtssatz: Rechtsanwälte, die es dulden, daß unter Verletzung der gesetzlichen Vorschrift des § 79 NO durch ihre Rechtsanwaltskanzlei vorgegangen wird, schaffen eine erhebliche Gefahrenquelle und sind schon dafür an sich disziplinär verantwortlich zu machen. Entscheidungstexte Bkd 52/76 Entscheidungstext OGH 11.07.1977 Bkd 52/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1299 DNO §55NO §79
Rechtssatz: Beglaubigung einer Unterschrift, ohne daß der Notar und die Identitätszeugen den Unterschriftgeber gesehen oder befragt hätten - Rechtswidrigkeitenszusammenhang bei Mißbrauch durch Vollmachtnehmer. Entscheidungstexte 6 Ob 575/76 Entscheidungstext OGH 25.11.1976 6 Ob 575/76 Veröff: JBl 1977,372 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886ABGB §1005ABGB §1299 DNO §79
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber, welcher vielfach Formvorschriften zum Schutz des sich Verpflichtenden aufstellt, kann nicht unterstellt werden, daß er gerade bei der Beglaubigung von Unterschriften die Interessen des durch die Unterschrift Belasteten völlig vernachlässigen wollte. Entscheidungstexte 6 Ob 575/76 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: NO §38NO §79NO §157
Rechtssatz: Die Beurkundung von Unterschriften ist vom Notar persönlich vorzunehmen. Die Verletzung dieser Pflicht ist im Disziplinarweg nach § 157 NO zu ahnden. Entscheidungstexte Ds 3/74 Entscheidungstext OGH 25.11.1974 Ds 3/74 Veröff: SSt 45/26 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Mit beglaubigter Vollmacht vom 21. Mai 1970 erteilte Johann F (Inhaber einer "Finanzkanzlei" in X) der Ingrid B (Kreditvermittlerin in Y) "Prozeßvollmacht" und bevollmächtigte sie insbesondere, Einverleibungs-, Vorrangseinräumungs- und Löschungserklärungen abzugeben, Gesuche um Bewilligung grundbücherlicher Eintragungen und Rangordnungsanmerkungen jeder Art zu unterfertigen und unbewegliche Sachen und Rechte zu veräußern, zu verpfänden oder entgeltlich oder unentgeltlich zu übernehmen... mehr lesen...
Norm: NO §2NO §79ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Die auf eine Privaturkunde gesetzte notarielle Beurkundung der Unterschrift ist eine öffentliche Urkunde. Dagegen ist der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 241/74 Entscheidungstext OGH 14.11.1974 2 Ob 241/74 Veröff: SZ 47/127 2 Ob 365/97h Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 DABGB §1311 IIcNO §79
Rechtssatz: Vom Schutzzweck der Bestimmung des § 79 NO (wonach der Notar beurkunden kann, daß die Urkunde in seiner Gegenwart unterschrieben wurde bzw daß die Unterzeichnung vor ihm als echt anerkannt wurde) wird auch die Wahrung des als schutzwürdig anzuerkennenden Interesses der Partei mitumfaßt, durch diese persönliche Zuziehung von der Tatsache der Beglaubigung und der dadurch herbeigeführten Veränderu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht stellte folgenden Sachverhalt fest: Die Klägerinnen ersuchten anfangs 1961 Dr. Prybila, ihnen behilflich zu sein, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Dr. Prybila nahm diesbezüglich mit dem Kreditvermittlungsbüro W***** Verbindung auf. Darauf erschien Anna S***** mit einem Schreiben des Kreditvermittlungsbüros W*****, in welchem Schreiben Dr. Prybila um die Abfassung eines Gesuches über die Anmerkung der Rangordnung für ein aufzunehmendes Darlehen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 DNO §5 Abs3NO §79
Rechtssatz: Schadenersatzpflicht des Notars für Fahrlässigkeit bei Unterschriftbeglaubigung auf einer Grundbuchs - Pfandbestellungsurkunde; kein Mitverschulden des Pfandgläubigers. Entscheidungstexte 8 Ob 186/64 Entscheidungstext OGH 09.06.1964 8 Ob 186/64 6 Ob 575/76 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...