Begründung: Am 11. Jänner 2001 unterfertigte der Verpflichtete einen Notariatsakt, mit dem er seine ausdrückliche Zustimmung erteilte, dass dieser Notariatsakt in Ansehung der im Schuldschein und Pfandurkunde vom 27./28. Oktober 1992 von ihm übernommenen Verpflichtungen iSd §§ 3 und 3a NO gleich einem vor Gericht abgeschlossenen Vergleich sofort vollstreckbar sein solle und die betreibende Partei nicht verpflichtet sei, die Höhe der fälligen Forderung, sowie die Umstände der Fäll... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 25.3.1993 verpflichteten sich die Kläger, dem Beklagten für die Übertragung von Rechten an einem Unternehmen S 9 Mio zu zahlen und zwar durch Übernahme offener Verbindlichkeiten, sofortige Barzahlung und monatliche Teilbeträge. Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 812.497,99 (eingeschränkt auf S 792.788,07) aus diesem Notariatsakt führt der Beklagte gegen den Erstkläger zu ***** E ***** beim Bezirksgericht In... mehr lesen...
Begründung: Gemäß Punkt IV des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflichtete gegenüber der betreibenden Partei, die in den Punkten II (und III) genannten Verbindlichkeiten beider Streitteile in einer näher festgelegten Weise an die jeweiligen Gläubiger zu erstatten, Löschungserklärungen zu beschaffen und Haftungsentlassungen zugunsten der betreibenden Partei zu erwirken. Gemäß Punkt V erster Absatz desselben Notariatsaktes verpflichtete sich der Verpflichtete, ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CNO §3 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs 2 NO kann die in einem Notariatsakt enthaltene Verpflichtung, wenn sie von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, nur vollstreckt werden, wenn der Eintritt der Bedingung durch eine öffentliche Urkunde nachgewiesen wird. Ähnlich wie nach § 7 Abs 2 EO gilt diese Nachweispflicht nur für aufschiebende Bedingungen. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund zweier Notariatsakte wurde zugunsten der beklagten Partei zur Hereinbringung von 1,868.434,81 S und 375.664,20 S je sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der klagenden Partei bewilligt (Akt 10 E 1/87 und Beitrittsakt 10 E 4/87). Der Kläger erhob gegen die beiden Exekutionsbewilligungen kein Rechtsmittel, stellte aber nach Rechtskraft der Exekutionsbewilligungsbeschlüsse einen Einstellungsantrag unter anderem mit der
Begründung: , die beiden Exekutionsbe... mehr lesen...
Begründung: Mit zwei Notariatsakten bestätigte die verpflichtete Partei, von der betreibenden Partei Darlehen zugezählt erhalten und dazu jeweils folgende Vereinbarungen getroffen zu haben: Gemäß Punkt 1 sei das Darlehen in einer bestimmten Höhe zu verzinsen. Zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens seien bestimmte Annuitäten an bestimmten Zeitpunkten zu bezahlen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Bezahlung fälliger Beträge seien Verzugs- und Zinseszinsen in einer bestimmten Höhe z... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Die in einem Notariatsakt enthaltene Vereinbarung, daß der Notariatsakt sofort vollstreckbar sein solle, ohne daß der Gläubiger gehalten wäre, die die Vollstreckbarkeit begründenden Umstände durch eine gesonderte Urkunde nachzuweisen, ist unwirksam (siehe auch SZ 4/124, vgl auch SZ 3/119) Entscheidungstexte 1 Ob 589/49 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Ist in einem vollstreckbaren Notariatsakt Terminsverlust unter der Voraussetzung vereinbart, daß der Schuldner mit der Bezahlung der Zinsen trotz Mahnung in Verzug gerate, so muß der Gläubiger zwecks Erwirkung der Exekutionsbewilligung die erfolgte Mahnung iS des § 7 Abs 2 EO nachweisen. Judikat 100 (alt) ist auf diesen Fall nicht anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Laut Notariatsakt vom 20. Juni 1949 hat der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger bis einschließlich 18. Dezember 1949 das alleinige Recht eingeräumt, die ihm eigentümlich gehörige Liegenschaft EZ. 160 Grundbuch M. um das unterste Limit von 150.000 S zu verkaufen, und sich verpflichtet, bei Bruch dieses Alleinverkaufsauftrages eine Konventionalstrafe von 10.200 S zu bezahlen. Laut Punkt 4 verpflichtete er sich weiter, die vereinbarte Verkaufsprovision resp. Konventionalstrafe am Ta... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Zugunsten einer in einem vollstreckbaren Notariatsakt bedungenen Konventionalstrafe kann nur dann die Exekution bewilligt werden, wenn der Nachweis des Eintrittes der Zahlungpflicht durch öffentliche Urkunden erbracht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 589/49 Entscheidungstext OGH 07.12.1949 1 Ob 589/49 SZ 22/192 ... mehr lesen...