Norm: NO §160NO §161OGHG §13 Abs1
Rechtssatz: Der Disziplinarsenat für Notare beim OGH ist ein Gericht. (Daher ist eine Beschwerde an den VfGH oder VwGH nicht zulässig). VfGH vom 04.12.1976, B 177/76; Veröff: NZ 1980,76 Entscheidungstexte Ds 32/81 Entscheidungstext OGH 28.09.1981 Ds 32/81 nur: Der Disziplinarsenat für Notare beim OGH ist ein Gericht. (T1) Veröff: NZ 1982,10 ... mehr lesen...
Norm: NO §19NO §161RDG §143
Rechtssatz: Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Notare nach der auf Grund einer schriftlich angezeigten unbedingten Zurücklegung durch das BMJ erfolgten Enthebung des Disziplinarbeschuldigten von seinem Amt welche der in § 143 RDG angeführten "Bewilligung des Austrittes aus dem Dienstverhältnis" gleichzusetzen ist. Entscheidungstexte Ds 5/79 Entsche... mehr lesen...
Norm: NO §161RDG §115 Abs2
Rechtssatz: Das Ablehnungsrecht ohne Angabe von Gründen bezieht sich auf alle Mitglieder und Ersatzmitglieder, die nach der Geschäftsverteilungsübersicht unter dem "Disziplinarsenat" genannt sind, somit auf dieses Gesamtgremium und nicht auf den konkret entscheidenden Senat. Entscheidungstexte 13 Ns 15/77 Entscheidungstext OGH 13.06.1977 13 Ns 15/77 ... mehr lesen...
Norm: NO §161
Rechtssatz: § 148 RDG gilt auch ohne Zitierung in § 161 NO nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Disziplinarverfahren gegen einen Notar. Entscheidungstexte Ds 5/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1976 Ds 5/76 Ds 32/81 Entscheidungstext OGH 28.09.1981 Ds 32/81 Vgl auch; Veröff: NZ 1982,10 ... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §1GebAG 1975 §40GebAG 1975 §41NO §161
Rechtssatz: Die Beschwerde ist nur in Zivilsachen und Strafsachen, nicht in Disziplinarverfahren zulässig. Entscheidungstexte Ds 1/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1976 Ds 1/76 Ds 2/92 Entscheidungstext OGH 13.10.1992 Ds 2/92 Gegenteilig ... mehr lesen...
Norm: NO §161RDG §127RDG §133
Rechtssatz: Ablehnung eines Ersuchens des LGSt Wien um Übersendung der Disziplinarakten betreffend einen Notar unter Hinweis darauf, daß das Disziplinarverfahren ein geheimzuhaltendes Verfahren sei. Entscheidungstexte Ds 3/70 Entscheidungstext OGH 12.06.1970 Ds 3/70 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: NO §161RDG §164StPO §69 Z2StPO §352 ff
Rechtssatz: Ein Antrag auf Nichtigerklärung des zweitinstanzlichen Beschlusses über einen Wiederaufnahmeantrag des Angeschuldigten ist als unzulässig zurückzuweisen. Von der Entscheidung über einen Wiederaufnahmeantrag sind die Richter, die das Erkenntnis gefällt haben, gegen das sich der Wiederaufnahmeantrag richtet, nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung nicht ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Norm: NO §161RDG §112RDG §115StPO §74
Rechtssatz: Zur Entscheidung über die Ablehnung des Untersuchungskommissärs beim Disziplinargericht für Notare (OLG) ist letzteres, zur Entscheidung über die Ablehnung des gesamten Disziplinargerichtes für Notare (OLG) ist der Disziplinarsenat für Notare beim OGH zuständig. Entscheidungstexte Ds 6/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1966 Ds 6/65... mehr lesen...
Norm: NO §155NO §161NO §161fNO §163 Abs1RDG §137 Abs1
Rechtssatz: Wenn das Disziplinargericht zur Erkenntnis kommt, daß ein Disziplinarvergehen nicht vorliegt, hat nach durchgeführter Verhandlung nicht eine Einstellung des Verfahrens zu erfolgen, sondern es ist ein Freispruch zu fällen und sodann das Disziplinarerkenntnis gemäß § 163 Abs 1 NO nach Rechtskraft der Notariatskammer mitzuteilen, der es trotz dem Freispruch freisteht, eine Ordnungss... mehr lesen...