Norm
NO §19Rechtssatz
Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Notare nach der auf Grund einer schriftlich angezeigten unbedingten Zurücklegung durch das BMJ erfolgten Enthebung des Disziplinarbeschuldigten von seinem Amt welche der in § 143 RDG angeführten "Bewilligung des Austrittes aus dem Dienstverhältnis" gleichzusetzen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0071133Dokumentnummer
JJR_19810311_OGH0002_0000DS00005_7900000_001