Entscheidungsgründe: Die Dkfm L. F*****) Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden nur: Vermieterin) gab mit Beginn 1. Juli 2003 auf unbestimmte Zeit einen Teil einer ihr gehörenden Halle (492,35 m²) samt Außenbereich (ca 400 m²) und Infrastruktur (Brückenwaage und „sonstige Einrichtungen") an die Mieterin R***** GmbH (im Weiteren nur: Mieterin) in Bestand. Die Vermieterin war gleichzeitig auch Auftraggeberin der Mieterin für die Lohnvermahlung. Der Mietzins war variabel und hing von ... mehr lesen...
Norm: AktG §145AktG §203AktG §210
Rechtssatz: Die Verwendung eines auf die Abwicklung hinweisenden Zusatzes (zB „in Abwicklung", „in Liquidation"), mit dem die Abwickler zeichnen sollen (§ 210 Abs 3 AktG), führt nicht zu einer Firmenänderung und bedarf daher keiner Satzungsänderung. Der auf die Abwicklung hinweisende Zusatz ist in das Firmenbuch eintragungsfähig. Entscheidungstexte 6 Ob 15... mehr lesen...
Begründung: In der Hauptversammlung der aufgelösten Aktiengesellschaft vom 31. 3. 2004 wurden die Änderung der (Personen-)Firma „W***** Aktiengesellschaft in Abwicklung" in „W***** Stahl- und Maschinenbau AG in Abwicklung" und die entsprechende Neufassung des § 1 Abs 1 der Satzung beschlossen. In der Hauptversammlung der aufgelösten Aktiengesellschaft vom 31. 3. 2004 wurden die Änderung der (Personen-)Firma „W***** Aktiengesellschaft in Abwicklung" in „W***** Stahl- und Maschinenba... mehr lesen...
Norm: AktG §4AktG §203AktG §205
Rechtssatz: Die aufgelöste Gesellschaft führt an sich die Firma unverändert fort und muss die Firma der Abwicklungsgesellschaft den Anforderungen des § 4 AktG entsprechen. Der Zweck der Aktiengesellschaft im Liquidationsstadium besteht in der Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld, Gläubigerbefriedigung und Verteilung der restlichen Vermögensmasse. Dass die Firmenänderung dem Abwicklungszweck dient oder die... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde mit dem rechtskräftigen Exekutionstitel des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 26. April 2001, AZ 10 C 1503/00t, zur Räumung des Bestandobjekts in Wien sowie zur Bezahlung eines Mietzinsrückstands von 26.669,59 EUR s.A. verpflichtet. Mit Beschluss vom 23. April 2002 wurde über Antrag der betreibenden Partei die zwangsweise Räumung bewilligt. Am 24. November 2004 wurde über das Vermögen der verpflichteten Partei der Konkurs eröffnet (AZ 3 S 154/0... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Landesgericht Klagenfurt geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die B***** Aktiengesellschaft in Liquidation eingetragen. Die Auflösung der Gesellschaft war von der Hauptversammlung am 10. 1. 1992 beschlossen worden. Einziger Aktionär ist die Ö***** Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung vom 28. 2. 2002 wurde die Umwandlung der Aktiengesellschaft gemäß § 239 AktG in eine Gesellschaft mbH mit der Firma B***** GmbH i.L. beschlossen. In der Hauptversammlung ... mehr lesen...
Norm: AktG §203AktG §205GmbHG §90HGB §145
Rechtssatz: Es ist ein allgemeiner Grundsatz des Gesellschaftsrechtes und sonstigen Körperschaftsrechtes, dass rechtlich selbständige Organisationen, die nach Auflösung ins Liquidationsstadium treten, damit noch nicht ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren, sondern bis zu ihrer Vollbeendigung beibehalten. Entscheidungstexte 8 Ob 605/90 Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den Ausgaben der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten" vom 10.2.1989 und vom 14.2.1989 sowie in der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" ("Salzburg Krone") vom 12.2.1989 erschien folgendes Inserat: "Jeder Österreicher mit einem Reinvermögen von S 500.000 (nach Abzug der Freibeträge) zahlt jährlich S 5.000 an Vermögenssteuer, FPÖ-Chef Jörg H*** zahlt für sein Reinvermögen (Bärental) von S 150,000.000 nur S 14. Eine Information der Salzburger Volkspa... mehr lesen...
Norm: AktG §159 ffAktG §203
Rechtssatz: a) Die Auflösung einer AG schließt nicht aus, daß eine vor Auflösung der Gesellschaft beschlossene bedingte Kapitalerhöhung noch während des Liquidationsstadium durchgeführt wird. Wird einer AG die im Zusammenhang mit einer bedingten Kapitalerhöhung ein Umtauschrecht gewährt hat, die Ausgabe neuer Aktien durch hoheitlichen Zwangseingriff unmöglich gemacht, so ist Inhalt der Umtauschverpflichtung, die Umta... mehr lesen...