Mit Sacheinlagevertrag vom 13. Oktober 1989 wurde die protokollierte Kommanditgesellschaft E OHG (richtig: das von dieser betriebene Unternehmen) als Sacheinlage mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtsache auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 1. August 1989 unter Ausnützung der Begünstigungbestimmungen des Art. III Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG) gegen Gewährung von Aktien im Nennbetrag von S 5 Millionen in die neu gegründete E AG eingebracht. Mit dem im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §20;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0234 4
(Hier: Einbringung des von einer OHG betriebenen Unternehmens) Stammrechtssatz Wird der Betrieb einer Genossenschaft mit den dazugehörigen Grundstücken als Sacheinlage in eine AG eingebracht, so ist die auf den Grundstückserwerb ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 20. August 1988 wurde der Betrieb (mit den dazugehörenden drei Grundstücken in S) einer Genossenschaft mit Sitz im Bundesland S, die sich nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrages in ihrem Anlagevermögen ausgewiesene Beteiligungen, nämlich Aktien der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §20;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Einbringung von Grundstücken in eine Aktiengesellschaft mit Sacheinlagevertrag gegen den Erwerb neuer Aktien stellt einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgang dar; die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §20;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Wird der Betrieb einer Genossenschaft mit den dazugehörigen Grundstücken als Sacheinlage in eine AG eingebracht, so ist die auf den Grundstückserwerb entfallende Gegenleistung durch die Verhältnisrechnung: Gesamtvermögen der Genossenschaft: Verkehrswert der Grundstücke = Gesamtgeg... mehr lesen...