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21/02 AktienrechtNorm
AktG 1965 §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0234 4 (Hier: Einbringung des von einer OHG betriebenen Unternehmens)Stammrechtssatz
Wird der Betrieb einer Genossenschaft mit den dazugehörigen Grundstücken als Sacheinlage in eine AG eingebracht, so ist die auf den Grundstückserwerb entfallende Gegenleistung durch die Verhältnisrechnung: Gesamtvermögen der Genossenschaft:
Verkehrswert der Grundstücke = Gesamtgegenleistung : X zu ermitteln (Hinweis E 29.10.1958, 1954/57; E 28.2.1974, 25/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160111.X04Im RIS seit
14.01.2002