Am 22. März 1994 brachte der Beschwerdeführer beim Landesgericht Leoben gegen die F. Aktiengesellschaft eine Klage auf "Nichtigerklärung eines Hauptversammlungsbeschlusses (Streitwert: nach GGG: S 60.000,-- nach RATG: S 3,000.000,--)" ein; hiefür erfolgte ein Gebühreneinzug von S 2.640,--. Nachdem die beklagte Gesellschaft zu Beginn der mündlichen Streitverhandlung die Bewertung des Streitgegenstandes bemängelt hatte, setzte das Gericht mit Beschluss vom 2. März 1995 den Wert des Stre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)21/02 Aktienrecht27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: AktG 1965 §197 Abs6;B-VG Art49 Abs1;GEG §8 Abs1 idF 1994/682;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus Anlass einer vom Gericht beschlossenen Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes nach § 197 Abs 6 AktG, die eine Änderung des Streit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer begehrten mit ihrer zu 8 Cg 61/93v beim Landesgericht Leoben protokollierten Klage gegen eine Aktiengesellschaft bestimmte bei der 7. ordentlichten Hauptversammlung dieser Aktiengesellschaft gefasste Beschlüsse für nichtig zu erklären. Sie gaben in ihrer Klage den Streitwert wie folgt an: "nach GGG nach RATG S 3,012.500,--". In einem vorbereiteten Schriftsatz bemängelte die Beklagte die Streitwertfestlegung durch die Kläger. Bezüglich des Hauptversammlungsbeschlus... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AktG 1965 §197 Abs6;GGG 1984 §17;JN §56 Abs2;JN §60;
Rechtssatz: § 197 Abs 6 AktG ermöglicht als lex specialis und Ausnahme von der generellen verfahrensrechtlichen Regelung der §§ 56 Abs 2 und 60 JN dem Prozessgericht über einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässigen Antrag einer Partei den Wert d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)21/02 Aktienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AktG 1965 §197 Abs6;B-VG Art7;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;JN §60 Abs1;RAT §7;
Rechtssatz: Es scheint nicht gerechtfertigt, die richterliche Streitwertänderung gem § 60 Abs 1 JN oder gem § 197 Abs 6 AktG anders zu behandeln als die Streitwertbemessung nach § 7 RAT. §... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AktG 1965 §197 Abs6;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2;JN §60 Abs1;RAT §7;
Rechtssatz: Über den Katalog des § 18 Abs 2 GGG hinaus findet eine (gerichtsgebührenrelevante) Streitwertveränderung auch in den Fällen des § 60 Abs 1 JN statt (Hinweis Tschugguel-Pötscher, Gerichtsgebühren6, Anm 3 zu § 18 GG... mehr lesen...