Norm: ABGB §859ABGB §879 EABGB §901 II5AktG §174BWG idF vor BGBl 2013/83 §23 Abs7
Rechtssatz: Das im Kern unverzichtbare Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen gilt grundsätzlich auch für „obligationsähnliche“ Genussrechtsverhältnisse. Es besteht jedoch nicht, wenn der geltend gemachte Grund ausschließlich in die Risikosphäre des Gläubigers fällt. Verwirklicht sich ausschließlich das vom Gläubiger zu tragende Kapitalmarktrisiko, kommt wed... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1. Über das Vermögen der A***** AG (im Folgenden: beklagte Partei) wurde am 4. 5. 2010 der Konkurs eröffnet. Dadurch wurde das bereits beim Obersten Gerichtshof anhängige Verfahren unterbrochen (vgl 1 Ob 215/09p). Die klagende Partei beantragte am 7. 5. 2010 die Fortsetzung des Verfahrens, die in diesem Verfahrensstadium vom Obersten Gerichtshof auszusprechen ist (RIS-Justiz RS0037225; RS0036655). Vor der Prüfungstagsatzung kann aber nur das Verfahren über d... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Beklagte ist Emittentin der Bankschuldverschreibungen „Erste Bank Snowball Bond VIII 2005-2012/9“, „Erste Bank Snowball Bond IX 2005-2015/15“ und „Erste Bank Snowball Bond X 2005-2015/19“ (im Folgenden Snowball Bond VIII, IX und X). Deren Emissionsbedingungen enthalten betreffend die Punkte „ § 4 Verzinsung“, „ § 7 Kündigung“ und „§ 11 Teilnichtigkeit“ folgende Klauseln, wobei zwecks Übersichtlichkeit die Bezeichnung der Klauseln durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte vertreibt seit 1990 I***** C***** Gewinnscheine Serie 1 und 2, I***** W***** Gewinnscheine Serie 1 und 2 sowie I***** W***** Gewinnscheine. Sie tritt im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im Sinn des KSchG in Kontakt und verkauft an diese die genannten Gewinnscheine unter Zugrundelegung der von ihr erstellten Bedingungen (Fondsbedingungen), die für sämtliche von ihr emittiert... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EAktG §174KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG unterliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 267/02v ... mehr lesen...
Norm: AktG §174
Rechtssatz: Genussrechte nach 3 174 AktG können von Kapital-wie auch Personalgesellschaften, Genossenschaften, ja unter Umständen sogar von Einzelkaufleuten ausgegeben werden. Der häufigste Inhalt des Genussrechtes ist ein Anspruch auf Zahlungen aus dem jeweiligen Gewinn. Entscheidungstexte 7 Ob 267/02v Entscheidungstext OGH 29.01.2003 7 Ob 267/02v ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EAktG §174KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte nach § 174 AktG unterliegt keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Dies bedeutet für den Emittenten weitgehende Gestaltungsfreiheit; der Privatautonomie sind grundsätzlich (nur) durch § 879 ABGB - neuerdings auch durch § 864a ABGB, § 6 Abs 3 KSchG - Grenzen gesetzt. So wie im Bereich des Gesellschaftsrechtes unbefristete Bindung des Kapita... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 30. 6. 1992 280 Stück "Genussrechte" an der beklagten Partei im Nominale von S 10.000,-- zum Ausgabekurs von 107,5 % und bezahlte hiefür S 3,010.000,--. Diese Genussbeteiligung wurde vom Kläger mit Schreiben vom 8. 5. 2001 zum 31. 12. 2001 aufgekündigt. Dem Kaufvertrag lagen die dem Urteil als integrierender Bestandteil angeschlossenen "Bedingungen für die Ausgabe von Genussrechten" (im Folgenden kurz: AGB) zugrunde, dere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger nahmen bei der Zweitbeklagten zum Erwerb von je 41 von der Erstbeklagten herausgegebenen Gewinnscheinen je ein Darlehen auf und schlossen zu deren Besicherung je einen Lebensversicherungsvertrag ab. Bis zum 8.6.1993 zahlte die Erstklägerin S 114.247,28, der Zweitkläger S 114.551,78 an Darlehensrückzahlungen und Versicherungsprämien an die Zweitbeklagte. Die Erstbeklagte gab in den Jahren 1989 und 1990 Gewinnscheine zum Nominale von S 10.000 samt... mehr lesen...
Norm: AktG §174
Rechtssatz: Der Gewinnschein verbrieft ein Genußrecht im Sinn des § 174 AktG und ist daher ein Wertpapier. Entscheidungstexte 7 Ob 2387/96x Entscheidungstext OGH 21.05.1997 7 Ob 2387/96x Veröff: SZ 70/99 7 Ob 267/02v Entscheidungstext OGH 29.01.2003 7 Ob 267/02v Beisatz: Es handelt sich um mit Genehmigung de... mehr lesen...