RS OGH 2003/1/29 7Ob267/02v, 10Ob34/05f, 7Ob15/10x, 1Ob105/10p, 2Ob84/13m, 5Ob4/14w, 1Ob93/16g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2003
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Norm

ABGB §879 Abs3 E
AktG §174
KSchG §6 Abs1 Z1

Rechtssatz

Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG unterliegen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 267/02v
    Entscheidungstext OGH 29.01.2003 7 Ob 267/02v
  • 10 Ob 34/05f
    Entscheidungstext OGH 24.01.2006 10 Ob 34/05f
    Auch
  • 7 Ob 15/10x
    Entscheidungstext OGH 17.03.2010 7 Ob 15/10x
    Auch; Beisatz: Zwischen den Emissionsbedingungen von Genussscheinen und jenen von Bankschuldverschreibungen besteht kein grundsätzlicher, für die Frage der Anwendung der AGB-Kontrolle wesentlicher, Unterschied, daher müssen auch die Emissionsbedingungen den auch sonst für AGB geltenden Vorschriften des ABGB (§§ 864a, 879 Abs 3) und des KSchG unterliegen. (T1)
  • 1 Ob 105/10p
    Entscheidungstext OGH 06.07.2010 1 Ob 105/10p
    Beisatz: Hier zur Frage des Ausschlusses des außerordentlichen und ordentlichen Kündigungsrechts bei Gewinnscheinen. (T2); Beisatz: Ein völliger Ausschluss des Kündigungsrechts bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis, wie hier bei Genussrechten, wird als sittenwidrig und als Verstoß gegen § 879 ABGB angesehen, wenn das weitere Festhalten am Vertrag für eine Partei unzumutbar ist. (T3)
  • 2 Ob 84/13m
    Entscheidungstext OGH 29.04.2014 2 Ob 84/13m
    Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Partizipationsscheine nach § 23 BWG idF vor BGBl I 2013/184. (T4); Veröff: SZ 2014/47
  • 5 Ob 4/14w
    Entscheidungstext OGH 26.09.2014 5 Ob 4/14w
    Auch; Beisatz: Hier: Ergänzungskapital nach § 23 Abs 7 BWG idF vor BGBl 2013/83. (T5)
    Beisatz: Der auf Einräumung derartiger Gläubigerrechte gerichtete Vertrag, der nicht einfach durch Erfüllung, sondern durch Zeitablauf bzw Kündigung endet und auf laufende Zinszahlungen gerichtet ist, begründet ein Dauerschuldverhältnis. (T6)
  • 1 Ob 93/16g
    Entscheidungstext OGH 21.06.2016 1 Ob 93/16g
    Vgl auch; Beis wie T5; Beis wie T6; Beisatz: Emissionsbedingungen sind als AGB zu qualifizieren. (T7)
    Beisatz: Hier: Ergänzungskapitalanleihe. (T8)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117292

Im RIS seit

28.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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