Norm
ABGB §859Rechtssatz
Das im Kern unverzichtbare Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen gilt grundsätzlich auch für „obligationsähnliche“ Genussrechtsverhältnisse. Es besteht jedoch nicht, wenn der geltend gemachte Grund ausschließlich in die Risikosphäre des Gläubigers fällt. Verwirklicht sich ausschließlich das vom Gläubiger zu tragende Kapitalmarktrisiko, kommt weder eine außerordentliche Kündigung noch eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ErgänzungskapitalEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129728Im RIS seit
01.12.2014Zuletzt aktualisiert am
12.01.2017