Norm: KO §30 Abs1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Anders als in jenen Fällen, in denen die Zahlung aus dem sonstigen Vermögen des Gemeinschuldners geleistet wird (SZ 58/205), fehlt es bei einer Zahlung des Drittschuldners aufgrund einer Forderungspfändung bei Vorliegen mehrerer Pfandrechte an der Befriedigungstauglichkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 2368/96b Entscheidungstext OGH 29.... mehr lesen...
Norm: KO §70 Abs1KO §30 Abs2 Satz3EMRK Art6
Rechtssatz: Der Versuch von Gläubigern Forderungen heranzuziehen, die nicht unverzüglich glaubhaft gemacht werden können, um die Eröffnung eines Konkursverfahrens herbeizuführen, stellt daher einen gemäß § 70 Abs.2 Satz 3 KO vom Erstgericht sofort wahrzunehmenden Mißbrauch des Konkurseröffnungsverfahrens dar und würde zu lang andauernden Eröffnungsverfahren führen, die der Absicht und den Vorstellunge... mehr lesen...
Norm: KO §28KO §29KO §30 Abs2KO §31 Abs4
Rechtssatz: Die Einhaltung der Anfechtungsfristen ist materiell - rechtliches Erfordernis für die Anfechtbarkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 614/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 614/88 Veröff: ÖBA 1989,533 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064198 ... mehr lesen...
Norm: EO §229 Abs1EO §261EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1.) Die zwangsweise Geldabnahme iS des § 261 EO oder die aus Anlass einer Pfändung geleistete Zahlung des Verpflichteten ist nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar. 2.) Die bloße Erwerbung eines exekutiven Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes zur Hereinbringung einer Geldforderung ist eine inkongruente Deckung iS des § 30 Abs 1 Z 1 KO. 3.) ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs2KO §31 Abs4
Rechtssatz: Die Fristen der §§ 30 Abs 2 und 31 Abs 4 KO sind materielle Voraussetzungen des Anspruches, die der Kläger behaupten und beweisen muß. Aus welchen Gründen diese Fristen versäumt werden, ist bedeutungslos. Entscheidungstexte 6 Ob 340/67 Entscheidungstext OGH 21.12.1967 6 Ob 340/67 5 Ob 164/68 Entsche... mehr lesen...