Norm
KO §30 Abs1Rechtssatz
Anders als in jenen Fällen, in denen die Zahlung aus dem sonstigen Vermögen des Gemeinschuldners geleistet wird (SZ 58/205), fehlt es bei einer Zahlung des Drittschuldners aufgrund einer Forderungspfändung bei Vorliegen mehrerer Pfandrechte an der Befriedigungstauglichkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107840Dokumentnummer
JJR_19970129_OGH0002_0070OB02368_96B0000_001