Norm: KO §120 Abs2
Rechtssatz: Im Verwertungsverfahren nach §120 Abs2 KO tritt an die Stelle des Exekutionsantrags der Antrag des Masseverwalters auf Genehmigung des Kaufvertrags. Entscheidungstexte 8 Ob 20/03d Entscheidungstext OGH 16.10.2003 8 Ob 20/03d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118207 ... mehr lesen...
Norm: EO idF BGBL I 200/59 (EO-Nov 2000) §211KO §120 Abs2
Rechtssatz: Die Anwendung der durch die EO-Nov 2000 geänderten Bestimmungen im Verwertungsverfahren nach §120 Abs 2 KO hängt davon ab, ob der Antrag des Masseverwalters auf Genehmigung des Kaufvertrages nach dem 30. September 2000 bei Gericht eingelangt ist. Entscheidungstexte 8 Ob 199/01z Entscheidungstext OGH 30.08.2001 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §470EO §216 IEO §217KO §120 Abs2
Rechtssatz: Dient das bücherliche Pfandrecht der Besicherung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens kommen vorrangige Pfandgläubiger nicht gemäß § 217 Abs 1 Z 2 EO zum Zug, weil kein Fall des § 470 ABGB vorliegt. Vielmehr ist der Erlös der Verwertung der Sicherheit entsprechend den Grundsätzen des Konkursrechts der Masse zuzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IICKO §105KO §109KO §120 Abs2
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist an sein im Konkurs abgegebenes Forderungsanerkenntnis gebunden; er kann im Rahmen der Meistbotsverteilung der Zuweisung dieser Forderung an den Konkursgläubiger und Absonderungsberechtigten nicht widersprechen. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m Veröff: SZ 74/1... mehr lesen...
Norm: EO §213 Abs1 IICKO §120 Abs2
Rechtssatz: § 213 Abs 1 letzter Satz EO beschränkt das Widerspruchsrecht des Masseverwalters nicht. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m Veröff: SZ 74/104 3 Ob 167/16d Entscheidungstext OGH 13.12.2016 3 Ob 167/16d Beisatz: Hier: Widerspruchsklage. (T1) ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIhEO §216 Abs2 IKO §117KO §120 Abs2
Rechtssatz: Als Tag der Erteilung des Zuschlags ist bei der freihändigen Veräußerung im Konkurs der Tag der konkursgerichtlichen Genehmigung des Kaufvertrags anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m Veröff: SZ 74/104 8 Ob 132/02y... mehr lesen...
Norm: EO §161 Abs1KO §120 Abs2
Rechtssatz: Ab dem Zeitpunkt, zu welchem feststeht, daß nach Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zwischen Masseverwalter und Freihandkäufer der Weiterbestand der exekutiven Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zu einer konkurswidrigen Bevorzugung eines Gläubigers führen würde, ist das Absonderungsrecht unbeachtlich und hat das Konkursgericht in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 161 Abs 1 EO die erforderlich... mehr lesen...
Norm: KO §120 Abs2
Rechtssatz: Das Ziel dieser durch das IRÄG 1982 geänderten Bestimmung, eine freihändige Veräußerung auch gegen den Willen eines Absonderungsgläubigers durchzusetzen, kann nur dann erreicht werden, wenn der Absonderungsgläubiger zur Mitwirkung an der Lastenfreistellung gezwungen werden kann oder seine Mitwirkung überhaupt nicht mehr erforderlich ist. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Alfred Z wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 22. Juni 1976 Eigentümer der Liegenschaft EZ 756 II KG P. Der klagenden Gemeinde wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Landeck vom 20. März 1979 zu E 1693/79 zur Hereinbringung der ihr gegen Alfred Z auf Grund des Rückstandsausweises vom 14. März 1979 zustehenden Forderung von 131 829 S und der Kosten von 3509.61 S Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung bewilligt. Das Pfandrecht wurde in EZ 756 II KG P zu COZ 13 einverleibt. ... mehr lesen...
Norm: GBG §56 Abs3KO §120 Abs2
Rechtssatz: Die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung ist nach der Konkurseröffnung wirkungslos, sofern nicht ein nachweislich schon vor der Konkurseröffnung perfektioniertes Rechtsgeschäft verbüchert werden soll. (Hier: Veräußerung der Liegenschaft durch den Masseverwalter). Entscheidungstexte 3 Ob 592/81 Entscheidungstext OGH 18.1... mehr lesen...
Norm: GBG §56 Abs3GBG §57 Abs1KO §120 Abs2
Rechtssatz: § 120 Abs 2, 2.Satz KO gilt auch dann, wenn den der Verwertung nicht zustimmenden Absonderungsgläubigern eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Rang vorausgeht. Entscheidungstexte 5 Ob 98/31 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 5 Ob 98/31 Mehrheitsbeschluß; Veröff: SZ 36/59 = EvBl 1963/367 S 497 = RZ 1963,136 ... mehr lesen...
Norm: KO §120 Abs2
Rechtssatz: Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte stehen, solange sie nicht rechtskräftig festgestellt sind, im Bestreitungsfalle einem Verkauf nach § 120 Abs 2 KO nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 172/48 Entscheidungstext OGH 09.06.1948 1 Ob 172/48 Veröff: SZ 21/101 = EvBl 1948/625 5 b 31/72 E... mehr lesen...