RS OGH 1981/11/18 3Ob592/81, 5Ob122/92, 5Ob114/16z, 5Ob38/17z, 5Ob13/20b, 5Ob158/20a

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Veröffentlicht am 18.11.1981
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Norm

GBG §56 Abs3
KO §120 Abs2

Rechtssatz

Die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung ist nach der Konkurseröffnung wirkungslos, sofern nicht ein nachweislich schon vor der Konkurseröffnung perfektioniertes Rechtsgeschäft verbüchert werden soll. (Hier: Veräußerung der Liegenschaft durch den Masseverwalter).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0060941

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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