Norm: KO §114aKO §115 Abs2KO §176 E
Rechtssatz: Die Aufforderung zum im Gesetz gar nicht weiter geregelten Erlag einer "Unternehmensfortführungskaution" allein begründet keine Beschwer des Gemeinschuldners. Unabhängig von einer solchen Aufforderung und deren Befolgung hat das Gericht zu prüfen, ob tatsächlich die Voraussetzungen für die Fortführung oder die Schließung des Unternehmens im Sinne der §§ 114a ff KO gegeben sind. Erst durch einen Ei... mehr lesen...
Norm: KO §115 Abs2
Rechtssatz: Diese Bestimmung beschreibt nur eine Variante, deren Verwirklichung jedenfalls die Annahme rechtfertigt, die Konkursgläubiger würden durch eine Unternehmensfortführung keine Erhöhung ihres Ausfalls erleiden. Sicherheiten im Sinne des § 115 Abs 2 KO bilden daher keine conditio sine qua non, ohne deren Erfüllung eine Unternehmensfortführung ausschiede. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §114 Abs3KO §115 Abs1KO §115 Abs2
Rechtssatz: Eine Unternehmensschließung kommt nur in Betracht, wenn eine Erhöhung des Ausfalls der Konkursgläubiger anders nicht vermeidbar ist. Das muß entgegen dem Wortlaut des § 115 Abs 1 KO nicht "feststehen", sondern es genügt bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß sich die Verluste der Konkursgläubiger durch eine allfällige Unternehmensfortführung mehren würden. Verdichtet sich eine konkrete S... mehr lesen...
Norm: KO §115 Abs1KO §115 Abs2
Rechtssatz: zur Zulässigkeit der Betriebsschließung bei Erstellung einer Fortführungsgarantie Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 15R228/00k. Diese ist nunmehr unter RW0000539 abrufbar. Entscheidungstexte 6 R 131/95 Entscheidungstext OLG Wien 06.10.1995 6 R 131/95 ... mehr lesen...