Norm: ABGB §1392 AABGB §1393 BaKO §10 Abs3KO §27KO §28
Rechtssatz: Wenn ein aufgrund einer Globalzession und der gesetzten Buchvermerke gesicherter Absonderungsgläubiger dem Forderungsverkauf für den Fall zustimmt und auf die Abtretung der Forderung verzichtet, dass der Erlös (hier der von der Factoring-Bank bezahlte Vorschuss) auf dem Konto des Gemeinschuldners einlangt, ist bei der Anfechtung der im Wege der Aufrechnung ermöglichten Deckung h... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs3KO §119 A
Rechtssatz: Im Konkurs des Sicherungsgebers ist der Sicherungszessionar und nicht der Masseverwalter zur klagsweisen Geltendmachung der sicherungsweise abgetretenen Forderung aktivlegitimiert. Dies gilt auch dann, wenn sich die Sache bei einem Dritten befindet. Entscheidungstexte 8 Ob 313/00p Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 313/00p Veröff: SZ 7... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs3KO §132 Abs4
Rechtssatz: Bei Feststellung des mutmaßlichen Ausfalles sind die Zinsen dem Kapital anzurechnen; es ist dabei aber zu berücksichtigen, daß im (mutmaßlichen) Ausfallsbetrag, für den die konkursmäßige Befriedigung beansprucht wird, seit Konkursbeginn laufenden Zinsen nicht enthalten sein dürfen. Entscheidungstexte 8 Ob 21/90 Entscheidungstext OGH 26.07.... mehr lesen...
Der Antragsteller beantragt am 4. November 1974, auf Grund des Pfandbestellungsanbotes vom 2. Jänner 1974, der Annahmeerklärung vom 8. Jänner 1974 und des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Kreisgerichtes Wels vom 21. Mai 1974, 6 Cg 167/74-2 unter Vorlage des Rangordnungsbeschlusses vom 4. Jänner 1974, TZ 30/74, ob der dem Robert R gehörenden Liegenschaft EZ 549 KG W die Einverleibung des Pfandrechtes für die vollstreckbare Forderung im Betrag von 7.5 Millionen Schilling in der zu... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs3
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Sache Zubehör einer Liegenschaft ist, ist durch § 10 Abs 3 KO nicht berührt. Entscheidungstexte 2 Ob 861/27 Entscheidungstext OGH 21.09.1927 2 Ob 861/27 Veröff: SZ 9/279 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0064154 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs3
Rechtssatz: Zu § 10 Abs 3 KO. Entscheidungstexte 3 Ob 270/26 Entscheidungstext OGH 20.04.1926 3 Ob 270/26 Veröff: SZ 8/126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0064153 Dokumentnummer JJR_19260420_OGH0002_0030OB00270_2600000_003 mehr lesen...