RS OGH 2008/11/19 3Ob116/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2008
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Norm

ABGB §1392 A
ABGB §1393 Ba
KO §10 Abs3
KO §27
KO §28

Rechtssatz

Wenn ein aufgrund einer Globalzession und der gesetzten Buchvermerke gesicherter Absonderungsgläubiger dem Forderungsverkauf für den Fall zustimmt und auf die Abtretung der Forderung verzichtet, dass der Erlös (hier der von der Factoring-Bank bezahlte Vorschuss) auf dem Konto des Gemeinschuldners einlangt, ist bei der Anfechtung der im Wege der Aufrechnung ermöglichten Deckung hypothetisch (als Vorfrage) zu prüfen, ob die Zession (die Buchvermerke) anfechtbar gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124340

Im RIS seit

19.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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