Norm: KMG §1 Abs1KMG §5
Rechtssatz: Von einem öffentlichen Angebot (§ 1 Abs 1 Z 1 KMG) ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn es ? direkt oder indirekt ? an die Allgemeinheit erfolgte, also der intendierte Adressatenkreis prinzipiell unbeschränkt war bzw an einen nur nach gewissen abstrakten Kriterien beschränkten Kreis von Adressaten gerichtet wurde und allen Personen, die diese Kriterien erfüllten, Zugang gewährte bzw gewähren sollte. Bei na... mehr lesen...
Norm: KMG §1 Abs1KMG §5
Rechtssatz: Bei Angeboten im Internet kann der Adressatenkreis durch Disclaimer abgegrenzt werden. Ein wirksamer Disclaimer setzt aber voraus, dass er klar und eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 164/14t Entscheidungstext OGH 20.01.2015 4 Ob 164/14t ... mehr lesen...
Norm: KMG §1 Abs1KMG §5
Rechtssatz: Vom Begriff des öffentlichen Angebots im Sinn von § 1 Abs 1 Z 1 KMG sind nur Mitteilungen erfasst, mit denen (auch) Anleger in Österreich angesprochen werden. Es kommt dabei nicht darauf an, von welcher Stelle die Angebote ausgehen, sondern darauf, ob damit Personen in Österreich angesprochen werden sollen. Entscheidungstexte 4 Ob 164/14t Entscheidungst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1. G***** L*****, 2. Mag. P***** L*****, beide *****, beide vertreten durch Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei A*****... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Die Änderung der Firma der Beklagten ergibt sich aus dem Firmenbuch (FN ***** Handelsgericht Wien), weshalb die - nun in der Revision mit „A***** AG“ angegebene - Parteibezeichnung auf Antrag der Beklagten gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen ist. Zu 2.: Über Auftrag der Kläger erwarb die Beklagte im Oktober 2006 für den Erstkläger 150.000 Stück und für die Zweitklägerin 30.000 Stück des Wertpapiers „D*****“ um 156.000 EUR bzw 31.200 EUR. Das Geschäft wurde vom se... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. J***** T*****, vertreten durch Neumayer, Walter & Haslinger, Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Grohs Hofer Rechtsanwälte Gesellscha... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger investierte am 5. 12. 2006 in das Wertpapier „Dragon FX Garant“. Der Kaufvertrag wurde von der Rechtsvorgängerin der Beklagten durch Selbsteintritt ausgeführt. Dem Kläger wurde ein Werbefolder der Beklagten übergeben, in welchem dem Wertpapier eine 100%ige Sicherheit aufgrund einer 100%igen Kapitalgarantie bescheinigt wurde. Sowohl die Emittentin der Zertifikate, die im Werbefolder angegeben war, als auch die Garantiegeberin gehörten dem Konzern einer amerikan... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist ein konzessioniertes Kreditinstitut, das unter anderem die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere, den Handel mit Wertpapieren auf eigene oder fremde Rechnung sowie die Beratung und die Veranlagung von Kundenvermögen durchführt. Der Kläger, der 29 Jahre lang im Aufsichtsrat der Beklagten tätig war, beauftragte die Beklagte 1997 mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots und investierte in den Jahren 1999 und 2000 in Aktien mit teilweise üb... mehr lesen...