RS OGH 2015/1/20 4Ob164/14t

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Veröffentlicht am 20.01.2015
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Norm

KMG §1 Abs1
KMG §5

Rechtssatz

Vom Begriff des öffentlichen Angebots im Sinn von § 1 Abs 1 Z 1 KMG sind nur Mitteilungen erfasst, mit denen (auch) Anleger in Österreich angesprochen werden. Es kommt dabei nicht darauf an, von welcher Stelle die Angebote ausgehen, sondern darauf, ob damit Personen in Österreich angesprochen werden sollen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 164/14t
    Entscheidungstext OGH 20.01.2015 4 Ob 164/14t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129949

Im RIS seit

26.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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