Norm
KMG §1 Abs1Rechtssatz
Bei Angeboten im Internet kann der Adressatenkreis durch Disclaimer abgegrenzt werden. Ein wirksamer Disclaimer setzt aber voraus, dass er klar und eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129947Im RIS seit
26.03.2015Zuletzt aktualisiert am
26.03.2015