Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Berufsunteroffizier (UO) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde seit 1. Dezember 1976 in H zur Dienstleistung herangezogen und versah seinen Dienst als Luftfahrzeugmechaniker-UO & Wart I. Klasse & Bordtechniker bei der 1. Staffel Fliegerregiment 3. Er wurde am 4. Jänner 2007 auf Grund einer Anweisung des Str... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;HDG 2002 §39 Abs1;
Rechtssatz: Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung in ausreichender Schwere sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von §... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht als Berufsoffizier (Oberstleutnant des militärtechnischen Dienstes) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Amt für Wehrtechnik (jetzt Amt für Rüstung und Wehrtechnik - ARWT). Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Soldaten vom 1. August 2001 wurde der Beschwerdeführer wegen anderer als der verfahrensgegenständlichen Vorwürfe seines Dienstes enthoben. Der Spruch: dieses Bescheides lautet: "Die Disziplin... mehr lesen...