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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §112 Abs1 impl;Rechtssatz
Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung in ausreichender Schwere sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 39 Abs. 1 HDG geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E vom 24. April 2006, Zl. 2003/09/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007090314.X05Im RIS seit
15.09.2008Zuletzt aktualisiert am
24.02.2015