Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Beschwerdeführer vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1982 - 1986 wiederaufgenommen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide und gegen sämtliche Abgabenbescheide. Gleichzeitig beantragte er (soweit für das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch relevant), folgende Abgabenbeträge nach § 212 a BAO auszusetzen: Einkommensteuer 1982 S 154.132,-- Einkommensteuer 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs4;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1972 §9 Abs9;
Rechtssatz: Die Anordnung des § 9 Abs 9 EStG 1972 ist als wechselseitige Ausschlußbestimmung zu verstehen. Hat der Abgabepflichtige daher im § 9 Abs 4 EStG 1972 näher bezeichnete Wertpapiere zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Investitionsrücklagen angeschafft, stehen diese Wertpapiere - auch in den Folgej... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 4 Abs 3 EStG ermittelnder Röntgenfacharzt, führte in den den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1984 und 1985 nach § 9 Abs 3 EStG beigelegten Aufzeichnungen unter Hinweis auf Abs 4 leg cit aus, von den in den Jahren 1980 und 1981 steuerfrei gebildeten Beträgen seien 358.884 S und 249.000 S nicht gewinnerhöhend aufzulösen, weil er im selben Ausmaß Wertpapiere angeschafft ("übertragen") habe. Im Zug ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1972 §9 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 543;
Rechtssatz: Eine Anschaffung im steuerrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn ein in dieser Form bereits existierendes Wirtschaftsgut erworben und sogleich dem Betriebsvermögen zugeführt wird. Hingegen kann dann nicht von einer Anschaffung im steuerrechtlic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1053;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1972 §9 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 543;
Rechtssatz: Erfolgte der "Kauf" von Wertpapieren durch den Abgabepflichtigen bereits vor dem "Verkauf" derselben durch den Abgabepflichtigen, so konnte die Bank niemals über den Kaufgegenstand (We... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §9 Abs1;GrEStG 1987 §9 Abs3;GrEStG 1987 §9 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Die Vorschreibung des § 9 GrEStG 1955 hat den Zweck, dem Grundpfandgläubiger, der in der Zwangsversteigerung bzw beim rechtsgeschäftlichen Erwerb durch Kaufvertrag zur Rettung seines Grundpfandrechtes das mit dem Pfandrecht belastete Grundstück erwerben... mehr lesen...