RS Vwgh 1991/5/14 89/14/0012

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z5;
EStG 1972 §9 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 543;

Rechtssatz

Eine Anschaffung im steuerrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn ein in dieser Form bereits existierendes Wirtschaftsgut erworben und sogleich dem Betriebsvermögen zugeführt wird. Hingegen kann dann nicht von einer Anschaffung im steuerrechtlichen Sinn die Rede sein, wenn ein Wirtschaftsgut erworben, zunächst im Privatvermögen gehalten und erst später dem Betriebsvermögen zugeführt wird. Diesfalls handelt es sich um eine Einlage nach § 4 Abs 1 dritter Satz und § 6 Z 5 EStG 1972. Somit liegt eine Anschaffung im Sinn des § 9 Abs 4 EStG 1972 nur dann vor, wenn Wertpapiere entgeltlich (in der Regel durch Kauf) erworben und sogleich dem Betriebsvermögen zugeführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140012.X01

Im RIS seit

14.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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