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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 543;Rechtssatz
Eine Anschaffung im steuerrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn ein in dieser Form bereits existierendes Wirtschaftsgut erworben und sogleich dem Betriebsvermögen zugeführt wird. Hingegen kann dann nicht von einer Anschaffung im steuerrechtlichen Sinn die Rede sein, wenn ein Wirtschaftsgut erworben, zunächst im Privatvermögen gehalten und erst später dem Betriebsvermögen zugeführt wird. Diesfalls handelt es sich um eine Einlage nach § 4 Abs 1 dritter Satz und § 6 Z 5 EStG 1972. Somit liegt eine Anschaffung im Sinn des § 9 Abs 4 EStG 1972 nur dann vor, wenn Wertpapiere entgeltlich (in der Regel durch Kauf) erworben und sogleich dem Betriebsvermögen zugeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140012.X01Im RIS seit
14.05.1991