Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Renate S*****, vertreten durch Dr. Peter Primus, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Dr. Peter S*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rech... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) geführten Forstbetriebs "H***** Gut *****" (im Folgenden nur Gut), die Beklagten je zu einem Viertel Gesamtrechtsnachfolgerinnen ihres am 29. Juni 1986 - ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung - verstorbenen Vaters, der Gesellschafter der GesbR war. Die Kläger und der Vater der Beklagten waren Vertragspartner der in einem Gedächtnisprotokoll schriftlich festgehaltenen und zeitlich unb... mehr lesen...
Norm: BAO §20GrEStG §9 Z1
Rechtssatz: Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (§ 20 BAO), welchen Gesamtschuldner sie zur Leistung heranzieht. Entscheidungstexte 1 Ob 126/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 126/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114439 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen ist seit 3.2.1987 geschieden, die Obsorge über den Minderjährigen kommt der Mutter zu. Dieser lebt bei seiner Mutter und besucht derzeit die 7.Klasse Gymnasium in F*****. Der Vater betreibt als Tierarzt eine Ordination in F*****. Er hat zuletzt mit Vergleich vor dem Jugendamt F***** vom 14.1.1994 sich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für den Minderjährigen von S 2.500 ab 1.12.1993 verpflichtet. Dieser Verpflichtung lag kei... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige Petra S***** ist das eheliche Kind der Friederike und des Hans S*****. Nach der Aktenlage sind die Eltern und das Kind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame Haushalt der Familie befand sich in Deutschland, N*****. Seit 27.1.1996 lebt die Minderjährige bei ihrer bereits vorher nach Österreich gezogenen Mutter. Die alleinige Obsorge für die Minderjährige kommt der Mutter zu. Zwischen den Eltern ist beim Bezirksgericht Linz ein Scheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.9.1988 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Scheidung lag ein Vergleich zugrunde, der den Vater verpflichtete, ab 1.7.1988 für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.000 zu bezahlen. Dem lag ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von S 17.500 und das Fehlen weiterer Sorgepflichten zugrunde. Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des ... mehr lesen...
Norm: GrEStG §9
Rechtssatz: Die Nachversteuerung nach § 9 Abs 2 GrEStG 1955 ist zwar materiell eine Nacherhebung der Steuer, formell aber ein besonderer Steuerfall; als Steuerschuldner der Nachsteuer kann daher nur der Veräußerer angesehen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 617/95 Entscheidungstext OGH 23.10.1995 1 Ob 617/95 European... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 24. November 1962 verheiratet. Aus der Ehe entstammen vier Kinder, zwei sind noch nicht selbsterhaltungsfähig. Die häusliche Gemeinschaft wurde durch Auszug des Beklagten aus der Ehewohnung am 8. April 1990 aufgehoben. Eine vom Beklagten am 17. April 1990 eingebrachte Scheidungsklage wurde von ihm am 11. März 1991 unter Verzicht auf den Anspruch zurückgezogen. In diesem Verfahren wurde dem Beklagten mit Beschluss des Erstgerichtes vom 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §90ABGB §140 BaEStG §9
Rechtssatz: Die Bildung einer Investitionsrücklage und ihre Auflösung ändern nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Vom Bruttoeinkommen ist nicht die tatsächlich bezahlte sondern die zu bezahlende Einkommenssteuer in Abzug zu bringen. Entscheidungstexte 1 Ob 535/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 535/92 Veröff... mehr lesen...
Norm: EStG 1972 §9
Rechtssatz: Die Bildung einer Investitionsrücklage nach § 9 EStG wirkt sich steuerlich als vorweggenommener Investitionsfreibetrag aus. Entscheidungstexte 1 Ob 535/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 535/92 Veröff: JBl 1992,702 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057897 ... mehr lesen...
Norm: EStG §4EStG §9 Z4
Rechtssatz: Die Kosten der Kraftwagenbenutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können auch bei Zahnärzten Betriebsausgaben dargestellten, wenn es sich um verhältnismäßig große Entfernungen handelt. Veröff: NJW 1953,440 mit Anmerkung Schlagworte *D*, SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103308 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: EStG §9EStG §12 Z1
Rechtssatz: BFH 6.3.1952, IV 28/52 Der BFH schließt sich der vom RFH in RStBl 1937,455 vertretenen Auffassung, daß die Kosten zur Erlangung des Doktortitels grundsätzlich nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung sind, an. Entscheidungstexte Nr 28/52 Entscheidungstext BFH (D) 06.03.1952 Nr 28/52 Veröff: JZ 1952,730 ... mehr lesen...