Entscheidungsgründe: I.1. Im strittigen Zeitraum (1984 bis 1986) bezog der Beschwerdeführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Berufstätigkeit. Die Einkünfte des Beschwerdeführers aus nichtselbständiger Arbeit setzten sich aus den laufenden Bezügen einerseits und - für Lehr- und Prüfungstätigkeit - aus Kollegiengeldern und Prüfungsgebühren andererseits zusammen. Für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurde im genannten Zeitraum vom Arbei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5EStG 1972 §41EStG 1972 §67EStG 1972 §82BAO §240BAO §303VwGG §63
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Wiederaufnahme von Veranlagungsverfahren nach Durchführung eines
Erstattungsverfahrens wegen zuviel einbehaltener Lohnsteuer für
Kollegiengelder und Prüfungsgebühren; keine Verletzung im
Gleic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Beamter der Gemeinde Innsbruck. Seit April 1985 befindet er sich im Ruhestand. 2.1. Am 17. Jänner 1995 ist dem Beschwerdeführer ein Schreiben des Bürgermeisters der Gemeinde Innsbruck vom 11. Jänner 1995 zugegangen, in dem es heißt: "Mit Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. Feber 1991, Steuer Nr. 927/7062, wurde die Stadtgemeinde Innsbruck für den Prüfungszeitraum vom 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1988 für zuwenig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Kläger ist ein im Ruhestand befindlicher Beamter der Gemeinde Innsbruck (der Beklagten). Mit der vorliegenden Klage gemäß Art137 B-VG macht er die Auszahlung eines Teiles seines Ruhebezuges, den die Beklagte seit Februar 1995 einbehält, geltend. Im einzelnen wird darin ausgeführt: "Sachverhalt: ... Mit Bescheid vom 21.3.1984 des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck wurde (der nunmehrige Kläger) gemäß §45 Abs1 litb des Innsbrucker ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art137 / ZinsenInnsbrucker GemeindebeamtenG 1970 §45EStG 1972 §82ABGB §1358
Leitsatz: Stattgabe einer Klage auf Auszahlung der von einer Gemeinde als
Dienstgeberin eines Gemeindebeamten im Ruhestand wegen zu wenig
abgeführter Lohnsteuer einbehaltenen Teile eines Ruhegenusses;
zivilrechtliche Gegenforderung der Beklagten im ordentlichen
Rechtsweg au... mehr lesen...