Entscheidungsgründe: I.1. a) Das Verfahren betrifft die Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern durch das Einkommensteuergesetz 1988 in der Fassung des Familienbesteuerungsgesetzes 1992, BGBl. 312, und wurde aus Anlaß der zu B577/95 protkollierten Beschwerde, die sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich richtet, mit dem u.a. das Begehren des Beschwerdeführers, die im Jahre 1993 geleisteten Unterhaltszahlungen für seine zwei K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. a) Das Verfahren betrifft die Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern durch das Einkommensteuergesetz 1988 in der Fassung des Familienbesteuerungsgesetzes 1992, BGBl. 312, und wurde aus Anlaß der zu B577/95 protkollierten Beschwerde, die sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich richtet, mit dem u.a. das Begehren des Beschwerdeführers, die im Jahre 1993 geleisteten Unterhaltszahlungen für seine zwei K... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungEStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung weiterer Fassungen von Bestimmungen des EStG 1988
betreffend die Familienbesteuerung unter Hinweis auf das
Vorerkenntnis G168/96 ua
Rechtssatz: §34 Abs7 Z2 und §57 Abs2 Z3 litb des EStG 1988 idF FamilienbesteuerungsG 1992, BGBl... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungEStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung weiterer Fassungen von Bestimmungen des EStG 1988
betreffend die Familienbesteuerung unter Hinweis auf das
Vorerkenntnis G168/96 ua
Rechtssatz: §34 Abs7 Z2 und §57 Abs2 Z3 litb des EStG 1988 idF FamilienbesteuerungsG 1992, BGBl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B7/95 ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit dem die von einem Lohnsteuerpflichtigen in seinem Antrag auf Jahresausgleich betreffend das Kalenderjahr 1993 als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine drei studierenden Kinder (und auch für seine Ehefrau) nicht anerkannt wurden. b) Weiters ist beim V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B7/95 ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit dem die von einem Lohnsteuerpflichtigen in seinem Antrag auf Jahresausgleich betreffend das Kalenderjahr 1993 als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine drei studierenden Kinder (und auch für seine Ehefrau) nicht anerkannt wurden. b) Weiters ist beim V... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4 Z3EStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des
EStG 1988 wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz;
Unterhaltsleistung an Kinder nicht bloß Sache privater
Lebensgestaltu... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4 Z3EStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des
EStG 1988 wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz;
Unterhaltsleistung an Kinder nicht bloß Sache privater
Lebensgestaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer ist Pensionist und lebt seit Ende 1989 getrennt von seiner Ehefrau, der die Sorge für die drei minderjährigen ehelichen Kinder übertragen wurde. Er wurde vom Bezirksgericht Vöcklabruck zu Unterhaltsleistungen in Höhe von 2.700 S an die Ehefrau und 5.000 S an die Kinder (zuhanden der Ehefrau) verpflichtet. Im Jahresausgleichsbescheid 1990 billigte ihm das Finanzamt den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Kinderzulagen nicht mehr zu. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §57 Abs2EStG 1988 §106
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit der Bestimmung des EStG 1988 über den
Alleinverdienerabsetzbetrag hinsichtlich des Erfordernisses des
Zusammenlebens der Ehegatten; keine Verpflichtung des Gesetzgebers
zur steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltspflicht von Ehegatten
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer hat beim Finanzamt Baden den Antrag gestellt, für das Kalenderjahr 1977 auf seiner Dauerlohnsteuerkarte den Alleinverdienerabsetzbetrag einzutragen. Mit dem Bescheid des Finanzamtes Baden vom 12. Jänner 1978 wurde der Antrag mit der
Begründung: abgewiesen, daß die Gattin des Beschwerdeführers im Kalenderjahr 1977 Einkünfte in der Höhe von S 10.728,30 erzielt habe. Die gegen den Bescheid des Finanzamtes vom Beschwerdeführer erhobene... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG §57 Abs2
Rechtssatz: EStG 1972; keine Bedenken gegen §57 Abs2; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Entscheidungstexte B 325/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 05.10.1981 B 325/78 Schlagworte Eink... mehr lesen...