1 In einem Begleitschreiben zur Einkommensteuererklärung 2017 führte die Mitbeteiligte aus, im Zuge der Beendigung des Dienstverhältnisses mit Ende Juni 2017 sei eine freiwillige Abfertigung in Höhe von 42.000 € vereinbart worden. Im Jahreslohnzettel 2017 sei vom Dienstgeber eine falsche Bemessungsgrundlage herangezogen worden (Viertel der laufenden Bezüge: 5.031,19 €). Die Mitbeteiligte habe sich ab Juli 2016 in einem längeren Krankenstand befunden. Für die Ermittlung des Vier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §41 Abs1 Z3EStG 1988 §41 Abs4EStG 1988 §67 Abs1EStG 1988 §67 Abs2EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs6 Z1EStG 1988 §69 Abs2
Rechtssatz: Nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 ist bei Auszahlung von Bezügen (u.a.) aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (nach der im Jahr 2017 geltenden Fassung) 25% Lohnsteuer einzubehalten (soweit diese Bezüge 30 € täglich überste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §41 Abs1 Z3EStG 1988 §41 Abs4EStG 1988 §67 Abs1EStG 1988 §67 Abs2EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs6 Z1EStG 1988 §69 Abs2
Rechtssatz: Nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 ist bei Auszahlung von Bezügen (u.a.) aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (nach der im Jahr 2017 geltenden Fassung) 25% Lohnsteuer einzubehalten (soweit diese Bezüge 30 € täglich überste... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte beantragte im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016, die von ihrem ehemaligen Dienstgeber (einer Bank) erhaltene Pensionsabfindung (Abfindung von 50 % der Pensionsansprüche) auf drei Kalenderjahre verteilt steuerlich zu erfassen (§ 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). 2 Das Finanzamt entsprach dem Antrag nicht. Die gegen den Einkommensteuerbescheid 2016 erhobene Beschwerde wies es mit der Begründung: ab, eine Dreijahresverteilung sei nur möglich, wen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §41 Abs4EStG 1988 §67 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/15/0158 E 25. April 2013 VwSlg 8809 F/2013 RS 3hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz § 67 EStG 1988 hat die lohnsteuerliche Behandlung sonstiger Bezüge zum Inhalt. Abschließend gibt er die steuerliche Behandlung sonstiger Bezüge aber nur insoweit vor, als diese nicht in eine Einkom... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 30. Oktober 2001 Studienbeihilfe für sein Studium der Informatik an der Technischen Universität Wien. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde-Stipendienstelle Wien vom 13. November 2001 wurde sein Antrag mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Dabei wurden bei der Berechnung der Studienbeihilfe beim Einkommen seines Vaters die gemäß § 68 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) steuerfreien Bezüge sowie die Bezüge gemäß § 67 EStG (nach Abzug ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2 idF 1999/I/106;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 idF 1999/I/106;EStG 1988 §41 Abs4 idF 1999/I/028;EStG 1988 §67 Abs1;StudFG 1992 §10 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §8 Abs1 Z1 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §9 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Der 13. und 14. Monatsgehalt fällt nach § 2 Abs. 3 Z. 4 iVm § 25 Abs. 1 EStG 1988 unter de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2 idF 1999/I/106;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §41 Abs4 idF 1999/I/028;EStG 1988 §67;EStG 1988 §68;EStG 1988 §69;StudFG 1992 §8 Abs1 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §9 idF 2000/I/142; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0173 E 14. November 1988 RS 1
Hier mit dem Zusatz: Diese Überlegungen haben auch auf Grund der
praktisch wortgleichen Bestimmungen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Handelsvertreter und erklärte im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von zwei verschiedenen Arbeitgebern. Gegen den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr erhob der Beschwerdeführer Berufung, in welcher er sich dagegen wandte, dass das Finanzamt bei der Besteuerung der Krankengeldbezüge den im § 69 Abs. 2 EStG 1988 genannten Betrag von S 230,-- täglich nicht als Freibetrag berücksichtigt hatte. Dieser be... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG Endbesteuerung 1993 Art1 Z3;AbgÄG Endbesteuerung 1993 Art1 Z4a;AbgÄG Endbesteuerung 1993 Art1 Z5;EStG 1988 §41 Abs4;EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §68;EStG 1988 §69 Abs1;EStG 1988 §69 Abs2;
Rechtssatz: § 41 EStG 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §41 Abs4;EStG 1972 §67;EStG 1972 §68;EStG 1972 §69;StudFG 1983 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit von Bezügen nach § 67 Abs 1 oder § 68 Abs 1 EStG sowie die Versteuerung von Bezügen mit den festen Sätzen des § 67 oder § 68 EStG oder mit den Pauschsätzen des § 69 EStG ändern nichts daran, daß es sich auch bei ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41 Abs1;EStG 1972 §41 Abs4;EStG 1972 §82 Abs2;
Rechtssatz: Die vom Regelfall abweichende, durch § 82 Abs 2 EStG 1972 vorgesehene Beschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner der nicht einbehaltenen und nicht abgeführten Lohnsteuer soll sich nur im Lohnsteuerverfahren auswirken, nicht aber auch im Verfahren zur Veranlagung der ... mehr lesen...