Der Mitbeteiligte ist selbständiger Versicherungsmakler und Vortragender. Bis 31. Dezember 2004 betrieb er diese Tätigkeiten in Form eines Einzelunternehmens. Er ermittelte seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Mit Einbringungsvertrag vom 30. Juni 2005 brachte er den Teilbetrieb des Versicherungsmaklers rückwirkend zum 31. Dezember 2004 gemäß Artikel III Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) in die I GmbH ein. Im Zuge des - für die Erstellung der Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG) erfo... mehr lesen...
Im Rahmen einer die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Außenprüfung wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 1 Allgemein Die Tätigkeit der Firma (des Beschwerdeführers) bestand bis zum Jahr 2001 als Ingenieurbüro und im Industrieanlagenbau (gewerbliche Tätigkeit). Ende 2001 wurde dann die Firma (S) GmbH gegründet, an der der Abgabepflichtige 100% Gesellschafter/Geschäftsführer ist. Die Tätigkeit des Einzelunternehmens wird nun von der (S) GmbH weitergeführt. Die Einkünfte des... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte ab dem Jahr 1999 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer. Aus den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 beigefügten Aufstellungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben geht hervor, dass er von der Möglichkeit der Pauschalierung der Betriebsausgaben nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 6% der Betriebseinnahmen Gebrauch gemacht hat. Das Finanzamt nahm jeweils erklärungsgemäße Veranlagun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §17 Abs1 idF 1998/I/009;EStG 1988 §17 Abs3;EStG 1988 §4 Abs10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/15/0040 E 21. September 2006
Rechtssatz: Die in § 17 Abs. 3 EStG 1988 verwendete Formulierung, "Geht der Steuerpflichtige ... über", legt die Auslegung nahe, dass damit ein Wechsel in der Gewinnermittlungsart angesprochen ist. V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295 Abs3;EStG 1988 §17 Abs1;EStG 1988 §17 Abs3;EStG 1988 §4 Abs10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/15/0040 E 21. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0143 E 27. Februar 2003 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz hindert den Steuerpflichtigen nicht, für ein bestimmtes Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterhält einen Fremdenbeherbergungsbetrieb. Bis zum Jahr 1990 ermittelte er den Gewinn daraus gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, seither durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Für das Jahr 1991 wurde ein Übergangsgewinn in Höhe von S 381.131,38 erklärt. Gegen die Bescheide betreffend Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1991 erhob der Beschwerdeführer Berufung und begehrte darin die Berücksichtigung des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterhält einen Fremdenbeherbergungsbetrieb. Bis zum Jahr 1990 ermittelte er den Gewinn daraus gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, seither durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Für das Jahr 1991 wurde ein Übergangsgewinn in Höhe von S 381.131,38 erklärt. Gegen die Bescheide betreffend Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1991 erhob der Beschwerdeführer Berufung und begehrte darin die Berücksichtigung des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z11;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Die steuerliche Behandlung des Anlagevermögens unterscheidet sich bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern grundsätzlich nicht von jener im Bereich des Betriebsvermögensvergleiches. Demnach sind auch bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG die Ansch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs10 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Als Zuschläge iSd § 4 Abs 10 Z 1 EStG 1988 infolge des Wechsels der Gewinnermittlungsart sind insbesondere Forderungen zu erfassen, die bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mangels Zuflusses noch nicht zu erfassen waren, bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich aber ebenfalls nicht erfasst würden, weil ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z11;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Die steuerliche Behandlung des Anlagevermögens unterscheidet sich bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern grundsätzlich nicht von jener im Bereich des Betriebsvermögensvergleiches. Demnach sind auch bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG die Ansch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs10 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Als Zuschläge iSd § 4 Abs 10 Z 1 EStG 1988 infolge des Wechsels der Gewinnermittlungsart sind insbesondere Forderungen zu erfassen, die bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mangels Zuflusses noch nicht zu erfassen waren, bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich aber ebenfalls nicht erfasst würden, weil ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Rechtsanwaltsgemeinschaft) hatte drei Gesellschafter. Sie ermittelte den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Der Gesellschafter Dr. P verstarb am 23. Oktober 1993. Sein Gesellschaftsanteil ging im Erbwege an seine Tochter, die ihn sogleich ihrem Ehemann Dr. W schenkte, der bereits vorher ein weiterer Gesellschafter der Beschwerdeführerin gewesen war. Für die Beschwerdeführerin wurde zum 23. Oktober 1993 eine Todfallsbilanz erstellt. Auf diesen Sticht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Das Erfordernis des Wechsels der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich lässt sich auch nicht aus zwingenden Grundsätzen des Einkommensteuerrechts ableiten. Aus der Anordnung der Buchwertfortführung in § 6 Z 9 lit a EStG 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ergibt sich aus den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht, dass beim Ableben eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners und Fortsetzung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger ein Wechsel der Gewinnermittlungsart auf den Betriebsvermögensv... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Facharzt für innere Medizin und ermittelte seinen Gewinn bis zum Streitjahr 1990 gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit Schreiben vom 5. Februar 1990 teilte er dem Finanzamt mit, dass er "seine Ordination am 28. Februar dieses Jahres verkaufen wird". Er werde aber weiterhin Klassegelder beziehen und habe außerdem die Absicht, eine neue Ordination in seinem eigenen Haus zu eröffnen. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1990 erklärte er eine Rückzahlung von Bei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: § 24 Abs 2 EStG 1988 sieht vor, dass ein Veräußerungsgewinn für den Zeitpunkt der Veräußerung (Aufgabe) nach § 4 Abs 1 oder § 5 zu ermitteln ist. Wurde der Gewinn bis zu diesem Zeitpunkt gem § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelt, so... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §11;
Rechtssatz: Das Argument des Abgabepflichtigen, niemand könne ihn daran hindern, eine geplante Betriebsveräußerun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, ermittelte den Gewinn aus seinem Einzelunternehmen bis zum 31. Dezember 1988 gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Mit Wirkung ab 1. Jänner 1989 ging er zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1988 über. Für das Streitjahr erklärte er sowohl einen Übergangsgewinn als auch einen laufenden Gewinn. Zu Lasten des laufendes Gewinnes machte er eine Investitionsrücklage im höchstzulässigen Ausmaß geltend. Strittig ist, ob die vom Beschwerdeführer ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Im nach § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung zu adaptierenden Gewinn ist auch der vom Abgabepflichtigen erzielte Übergangsgewinn iSd § 4 Abs 10 Z 3 lit b EStG 1988 enthalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X04... mehr lesen...