Begründung: Der Vater verpflichtete sich im Scheidungsfolgenvergleich vom 7. Juli 2000 vor dem Bezirksgericht Amstetten ab 1. August 2000 für den älteren, 1987 geborenen Sohn Alexander monatlich 5.400 ÖS (= 392,43 EUR) und für den jüngeren, 1997 geborenen Sohn 3.600 ÖS (= 261,62 EUR) an Unterhalt bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit beider Kinder zu Handen der obsorgeberechtigten Mutter zu zahlen. Der zuständige Magistrat als Vertreter beantragte am 28. Febru... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist für seine beiden Töchter, die mj. Cornelia, geboren am 15. 2. 1990, und die mj. Raffaela, geboren am 27. 10. 1995, sowie teilweise für seine geschiedene Ehefrau sorgepflichtig. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr sein Begehren auf Herabsetzung des im Unterhaltsvergleich für die mj. Raffaela mit 450 EUR festgesetzten Unterhaltsbeitrags auf 274 EUR ab 1. 6. 2006. Der Beschluss über die Herabsetzung des für die mj. Cornelia zu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde im August 2005 geschieden. Die Mutter ist allein obsorgeberechtigt. Der Vater ist seit 1. 2. 2002 als gewerblicher selbständiger Masseur tätig. Er hat keine weiteren gesetzlichen Sorgepflichten und zahlt für seinen Sohn seit September 2005 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 210 EUR. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 533 EUR ab 1. 9. 2005. Es sprach aus, dass die bis zur R... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 12. 1989 geborene Minderjährige wurde am 10. 4. 2005 auf Grund einer vorläufigen Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers in einem Grazer Heim untergebracht. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 24. 5. 2005 übertrug das Erstgericht deren Pflege und Erziehung „vorläufig" dem Jugendwohlfahrtsträger „bis zur endgültigen Entscheidung" über dessen Antrag auf Übertragung der Obsorge. Seit 24. 5. 2005 wird die Minderjährige im Rahmen einer vollen Erziehung in einem niederös... mehr lesen...
Begründung: Die am 17. 3. 1993 geborene Katharina ist die eheliche Tochter von Maria Elfriede und Peter A*****. Dieser - mit Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 31. 3. 2004, GZ 4 C 70/02i (4 C 84/02y)-32, inzwischen rechtskräftig geschiedenen - Ehe entstammt weiters die am 5. 6. 1982 geborene Isabella, welche studiert und über kein eigenes Einkommen verfügt. Der Vater zog am 2. 5. 2002 aus der Ehewohnung aus. Die mj. Katharina lebt im Haushalt der Mutter, der auch die Obsorge fü... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile, die einander 1983 geheiratet hatten, wurde am 5. 1. 2001 nach § 55 Abs 1 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG im Urteil ausgesprochen wurde, dass der (auch dort) Beklagte und nunmehr auch Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz Beklagter genannt) die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Der Ehe entstammen zwei volljährige, aber noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder. Die Ehe der Streitteile, die einander 1983 geheiratet ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 18. 9. 2000, GZ 16 C 114/00f-5, gemäß § 55 Abs 1 und 3 EheG geschieden; dies unter Ausspruch des alleinigen Zerrüttungsverschuldens des hier Beklagten gemäß § 61 Abs 3 EheG. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 18. 9. 2000, GZ 16 C 114/00f-5, gemäß Paragraph 55, Absatz eins und 3 EheG geschieden; dies unter Ausspruch des alleinigen Zerrüttungsverschuldens des hier Beklagten gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Scheidungsvergleichs vom 12. Jänner 1999 ist der Vater der minderjährigen Katharina zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 726,73 EUR verpflichtet, wobei festgehalten wurde, Bemessungsgrundlage hiefür sei das derzeitige - ziffernmäßig nicht genannte - Einkommen sowie die einzige Sorgepflicht. Am 16. Oktober 2002 beantragte der Vater die Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsleistung ab 1. November 2002 auf 300 EUR und begründete dies damit, sein Ein... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur Klägerin genannt) begehrt vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter genannt) einen monatlichen Unterhalt von EUR 7.267,21 monatlich ab dem 1. 11. 2001. Weiters begehrt sie einen einstweiligen Unterhalt zuletzt in der Höhe von EUR 3.240 monatlich ab dem 12. 12. 2001 und behauptet eine Unterhaltsbemessungsgrundlage von ru... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 19. 3. 1996 bei Gericht eingelangten Antrags der drei minderjährigen Antragsteller verpflichtete das Erstgericht deren ehelichen Vater mit Beschluss vom 19. 5. 2000, ab 1. 2. 1996 monatlich Unterhaltsbeträge von S 7.500 für Nikolaus und je S 6.440 für Thomas und Eva zu bezahlen. Außerdem sprach es aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beträge abzüglich des bereits geleisteten Geld- und Naturalunterhaltes in jeweils für j... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 12. 1997 stellte die Mutter im Namen der Minderjährigen den Antrag, den außerehelichen Vater ab 1. 12. 1994 zu einer Unterhaltsleistung von monatlich S 9.500 zu verpflichten. Der Vater sprach sich gegen den Unterhaltserhöhungsantrag mit der
Begründung: aus, die beantragte Unterhaltserhöhung entspreche nicht seinen tatsächlichen Einkommensverhältnissen. Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Erstgericht den Unterhaltsbeitrag des Vaters vom 1. 1. 1995 bis... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 19. 3. 1996 bei Gericht eingelangten Antrags der drei minderjährigen Antragsteller verpflichtete das Erstgericht deren ehelichen Vater mit Beschluss vom 19. 5. 2000, ab 1. 2. 1996 monatlich Unterhaltsbeträge von S 7.500 für Nikolaus und je S 6.440 für Thomas und Eva zu bezahlen. Außerdem sprach es aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beträge abzüglich des bereits geleisteten Geld- und Naturalunterhaltes in jeweils für j... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen zur Zahlung bestimmter gestaffelter Unterhaltsrückstände sowie zur Zahlung eines laufenden monatlichen Unterhaltes von S 6.700 für den mj. Florian und S 6.300 für die mj. Julia und von S 5.900 für die mj. Antonia (ON 36). Es legte seiner Entscheidung den wirtschaftlichen Reingewinn des Vaters (eines Rechtsanwaltes) zugrunde, in den Jahren mit höheren Privatentnahmen hingegen diese. Dieser Beschluss erwuchs teil... mehr lesen...
Begründung: Der mj Florian Z***** befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter Martina Z*****. Der Vater bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Wertpapiervermittler. In der Zeit vom 1. 1. 1996 bis 31. 12. 1998 hat er dem Betrieb durchschnittlich 20.380 S netto monatlich entnommen. Der Unterhaltssachwalter, das Amt für Jugend und Familie 1., 8., 9. Bezirk, beantragte am 13. 5. 1997, den Vater ab 1. 8. 1996 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 3.000 S zu... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 11. 1987 verstarb der väterliche Großvater der unterhaltsberechtigten Kinder. Deren Vater war im Büromöbelwerk des Verstorbenen beschäftigt und übernahm dessen Unternehmen "im Zuge der erbrechtlichen Auseinandersetzungen mit seinem Bruder". Am 14. 12. 1990 wurde ein Erbenübereinkommen abgeschlossen. Danach erhielt der Vater "diverse Liegenschaften, Maschinen und Warenvorräte sowie einen Barbetrag von 7,3 Mio S". Er verpflichtete sich, an seine Mutter 10.000 S mo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vom 30. 5. 1981 bis 7.11. 1989 verheirateten Streitparteien wurden gemäß § 55 Abs 1 und 3 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen wurde, dass den Kläger das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Nach dem in diesem Scheidungsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich über die Unterhaltsverpflichtung hat der Kläger der Beklagten ab 1. 12. 1989 anstelle eines in einem früheren Verfahren am 18. 10. 1983 festgesetzte... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Elisabeth N***** ist die eheliche Tochter des Dr. Helmut N*****. Sie lebt bei der Mutter. Der Vater ist Gynäkologe; er war bis Ende 1995 am AKH L***** als Oberarzt tätig und betreibt nunmehr eine Praxis in L*****. Im Jahre 1995 betrug das tatsächliche wirtschaftliche Einkommen des Vaters 385.737,70 S, im Jahre 1996 898.380,47 S und im Jahre 1997 384.665 S. Die Privatentnahmen beliefen sich 1996 auf 451.645,60 S und 1997 auf 583.256,70 S. Der Vater hat auß... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte als einstweiligen Unterhalt der mj. Kinder Cornelia, geboren am 28. Februar 1982, Andreas, geboren am 7. Mai 1988, und Thomas, geboren am 10. Jänner 1990 Beträge von 6.400 S, 5.700 S und 5.000 S monatlich. Der in Geld unterhaltspflichtige Vater ist Steuerberater. Er erzielte 1997 ein Nettoeinkommen von etwa 512.000 S, welcher Betrag der Unterhaltsbemessung - unter Abzug bestimmter Aufwendungen des Vaters für die Wohnung der Minderjährigen - zu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aufrecht, zu 1 C 84/97d des Bezirksgerichtes Lienz ist jedoch ein Scheidungsverfahren anhängig. Mit ihrer am 6. 2. 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt die Klägerin, den Beklagten zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von S 20.000 zu verpflichten und verband mit ihrer Klage den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO, wonach der Beklagte verpflichtet werden sollte, ihr ab 1. 2. 199... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Gudrun P*****, befindet sich in der Obsorge ihrer Mutter, in deren Haushalt sie auch lebt. Sie ist die außereheliche Tochter des am 23. 8. 1919 geborenen Dr. Hans-Heinz A*****, dessen Vaterschaft mit Urteil des Erstgerichtes vom 15. 1. 1987, GZ C 2/86-22, festgestellt worden ist (ON 12). Der Kindesvater ist darüber hinaus nach der Aktenlage mit keinen weiteren Sorgepflichten belastet. Er ist Gynäkologe und bezieht seit einigen Jahren eine Pension von der Ärzt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da nach ständiger Rechtsprechung zur Ermittlung des Gewinnes von selbständig Erwerbstätigen (auch Einnahme-Ausgaberechnern) für die Unterhaltsbemessung regelmäßig die Ergebnisse der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen sind (SZ 63/153, 67/221; JBl 1992, 702, RdW 1993, 146; 9 Ob 302/97w, 3 Ob 395/97b, 1 Ob 12/98s; 7 Ob 52/98t), bildet es keine Verkennung der Rechtslage, wenn die Vorinstanzen dem Sac... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen ist seit 3.2.1987 geschieden, die Obsorge über den Minderjährigen kommt der Mutter zu. Dieser lebt bei seiner Mutter und besucht derzeit die 7.Klasse Gymnasium in F*****. Der Vater betreibt als Tierarzt eine Ordination in F*****. Er hat zuletzt mit Vergleich vor dem Jugendamt F***** vom 14.1.1994 sich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für den Minderjährigen von S 2.500 ab 1.12.1993 verpflichtet. Dieser Verpflichtung lag kei... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist nach dem am 28.11.1994 geschlossenen Scheidungsvergleich zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeträge von je S 3.500,-- für seine beiden ehelichen Töchter verpflichtet, die sich in der Obsorge ihrer Mutter befinden. Der Vater bezog im Juli 1996 Notstandshilfe in der Höhe von S 1.001,--. In der Zeit vom Juli 1996 bis 31.12.1996 hatte er aus seiner Werkvertragstätigkeit bei der Firma P***** in München ein Bruttoeinkommen von DM 19.720,--. Laut Steuerbesche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Parteien 1) Vera S*****, 2) mj. Roland S*****, und 3) mj. Max S*****, sämtliche vertreten durch Dr.Max Urbanek, Rechtsanwalt in St.Pölten, wider den Gegner der gefährdeten Partei Michael S*****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden; die Minderjährige befindet sich in der Obsorge der Mutter. In einem anläßlich der Scheidung geschlossenen Vergleich vom 19. 4. 1995 verpflichtete sich der Vater, für das Kind ab 1. 6. 1995 monatlich S 6.000,- an Unterhalt zu zahlen. Dem Vergleich ist zu entnehmen, daß dieser Verpflichtung ein monatliches Einkommen des Vaters von S 25.000,- zugrunde gelegt wurde. Am 20. 11. 1996 beantragte der Vater, die von ihm zu leistenden Unter... mehr lesen...