Begründung: Zuletzt war der vom Vater für diesen Minderjährigen zu leistende Unterhalt auf Grund einvernehmlicher Erklärungen der Eltern mit monatlich S 3.500 ab 1.1.1990 festgesetzt worden (ON 32 und 35; Beschluß vom 9.8.1989 - ON 36). Nunmehr begehrt der Minderjährige (= Antragsteller) wegen Steigerung seiner Bedürfnisse (AHS-Besuch seit Herbst 1991 mit obligatorischer betreuender Unterstützung in den Nachmittagsstunden) eine Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistung auf S... mehr lesen...
Norm: EStG 1972 §4 Abs3
Rechtssatz: Nach dem allgemeinen sich aus § 4 Abs 3 EStG ergebenden Grundsatz werden bei der Einnahmenüberschußrechnung die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw Verausgabung erfaßt. Entscheidungstexte 1 Ob 535/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 1 Ob 535/92 Veröff: JBl 1997,702 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 24. November 1962 verheiratet. Aus der Ehe entstammen vier Kinder, zwei sind noch nicht selbsterhaltungsfähig. Die häusliche Gemeinschaft wurde durch Auszug des Beklagten aus der Ehewohnung am 8. April 1990 aufgehoben. Eine vom Beklagten am 17. April 1990 eingebrachte Scheidungsklage wurde von ihm am 11. März 1991 unter Verzicht auf den Anspruch zurückgezogen. In diesem Verfahren wurde dem Beklagten mit Beschluss des Erstgerichtes vom 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Abs1 BaABGB §140 BbABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs2 BbEStG §4 Abs1EStG §4 Abs3
Rechtssatz: Erfolgt die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (hier: niedergelassener Arzt), ist als Unterhaltsbemessungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der drei letzten, der Beschlussfassung vorangegangenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 656/90 Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 5. Dezember 1974, 9 Cg 736/74, aus dem Verschulden des Vaters geschieden. Die Obsorge für die Kinder steht der Mutter zu. Der Vater ist als praktischer Arzt selbständig berufstätig und neben den beiden Kindern und ihrer Mutter für seine in seiner Ordination unentgeltlich mitarbeitende zweite Frau und zwei 1974 und 1978 geborene Töchter aus zweiter Ehe sorgepflichtig. Nach vergleichsweiser Unterhaltsf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Klägers wurde am 22. Oktober 1979 der Konkurs eröffnet, der Beklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Am 26. Februar 1981 wurde ein Zwangsausgleich abgeschlossen, wonach die Massegläubiger und die Konkursgläubiger erster und zweiter Klasse voll befriedigt und die Konkursgläubiger dritter Klasse eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb eines Jahres in 10 Monatsraten ab Annahme des Ausgleiches erhalten. Der Gemeinschuldner war Eigentümer de... mehr lesen...