Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der nunmehrige Beschwerdeführer stellte am 23. März 2000 an das Finanzamt Feldkirch den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für seine in der Türkei lebende, am 20. Oktober 1989 geborene (jüngste) Tochter. Er begründete diesen Antrag im wesentlichen folgendermaßen: Er lebe seit 27 Jahren in Österreich; seine Frau sei 1976 nach Österreich gekommen, jedoch mit den vier Kindern 1985 wieder in die Türkei zurückgekehrt, um ihre kranke Mutter zu pfleg... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Assoziierungsabkommen EWG-Türkei. Beschluß des Assoziationsrates Nr 3/80EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §5 Abs4 idF BGBl 201/1996
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versagung der Familienbeihilfe für ein in der Türkei lebendes Kind;
keine Bedenken ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer hat laut Beschluß des BG St. Johann im Pongau vom 8. Mai 1996 für zwei minderjährige Kinder (geboren am 9. September 1985 und am 6. August 1988) aus geschiedener Ehe Unterhaltsleistungen in Höhe von S 4.500,- bzw. S 3.500,- monatlich zu erbringen, für das Jahr 1999 somit insgesamt S 96.000,-. Gegen den (auf Grund der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ergangenen) Einkommensteuerbescheid 1999 legte er Berufung ei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §12a
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die einkommensteuerlichen Regelungen über die
Nichtabzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an Kinder bei
getrennter Haushaltsführung; verfassungsrechtlich gebotene
steuerliche Entlastung der Unterhaltsleistungen an nicht
haush... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist verheiratet, Vater von 4 Kindern und war im Jahr 1999 als Mittelschulprofessor tätig. Gegen den (auf Grund der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ergangenen) Einkommensteuerbescheid 1999 legte er Berufung ein und stellte (u.a.) den Antrag, Unterhaltslasten in Höhe von S 175.000,- für drei seiner vier Kinder (geboren 3.2.1982, 18.8.1983 bzw. 17.7.1994) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Bei diesem B... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §2a
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Familienbesteuerung gemäß dem
"Familienpaket 2000" für haushaltszugehörige Kinder;
Einkommensteuermehrbelastung unterhaltspflichtiger Eltern im
Vergleich zu nichtunterhaltspflichtigen Personen durch erhöhte
T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1994 unter dem Titel "Heiratsausstattung/Heiratsgut" einen Betrag in Höhe von insgesamt 537.267 S als außergewöhnliche Belastung gemäß §34 EStG 1988 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich wurde die Anerkennung des Heiratsgutes als außergewöhnliche Belastung - wie auch im Bescheid erster Instanz - mit der
Begründung: versagt, aus §... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEStG 1988 §34 Abs7
Leitsatz: Aufhebung eines Bescheides betreffend Versagung der Anerkennung von
Heiratsgut als außergewöhnliche Belastung; Anlaßfallwirkung der
Aufhebung einer Bestimmung des EStG 1988 betreffend
Familienbesteuerung
Rechtssatz: Die belangte Behörde wendete bei Erlassung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. a) Das Verfahren betrifft die Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern durch das Einkommensteuergesetz 1988 in der Fassung des Familienbesteuerungsgesetzes 1992, BGBl. 312, und wurde aus Anlaß der zu B577/95 protkollierten Beschwerde, die sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich richtet, mit dem u.a. das Begehren des Beschwerdeführers, die im Jahre 1993 geleisteten Unterhaltszahlungen für seine zwei K... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungEStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung weiterer Fassungen von Bestimmungen des EStG 1988
betreffend die Familienbesteuerung unter Hinweis auf das
Vorerkenntnis G168/96 ua
Rechtssatz: §34 Abs7 Z2 und §57 Abs2 Z3 litb des EStG 1988 idF FamilienbesteuerungsG 1992, BGBl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B7/95 ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit dem die von einem Lohnsteuerpflichtigen in seinem Antrag auf Jahresausgleich betreffend das Kalenderjahr 1993 als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine drei studierenden Kinder (und auch für seine Ehefrau) nicht anerkannt wurden. b) Weiters ist beim V... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4 Z3EStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des
EStG 1988 wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz;
Unterhaltsleistung an Kinder nicht bloß Sache privater
Lebensgestaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerde wendet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich, mit dem das Begehren des Beschwerdeführers, die im Jahre 1989 und 1990 geleisteten Unterhaltszahlungen für seine von ihm dauernd getrennt lebende Gattin und drei Kinder in der Höhe von 254.700 S (1989) und 267.000 S (1990) als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG 1988 anzuerkennen, abgewiesen wurde. Sie rügt die Verletzung des verfassu... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEStG 1988 §34 Abs2EStG 1988 §34 Abs7
Leitsatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung von Bestimmungen des EStG 1988
betreffend den Ausschluß der Unterhaltsleistungen an Kinder vom
Abzug als außergewöhnliche Belastung; keine Übertragbarkeit dieser
Entscheidungsgründe: auf Unterhaltsleistungen an den Ehegatten
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Verfahren betrifft die Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern durch das Einkommensteuergesetz 1988 und wurde aus Anlaß der Beschwerde gegen einen Einkommensteuerbescheid für 1989 von Amts wegen eingeleitet. Der zu B719/91 beschwerdeführende Journalist und Schriftsteller war für drei Kinder aus geschiedener Ehe unterhaltspflichtig, die bei ihrer Mutter leben. Während diese Unterhaltsleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer für 1988 noch al... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §34 Abs2EStG 1988 §34 Abs7
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der Besteuerung unterhaltspflichtiger Eltern
durch das Einkommensteuergesetz 1988; Aufhebung von Bestimmungen des
EStG 1988 betreffend den Ausschluß der Unterhaltsleistungen an
Kinder vom Abzug als außergewöhnliche Belastung; Verweis auf
Aufhebung einer Wortfolge in §34 Abs2 EStG 1... mehr lesen...