Entscheidungsgründe: I. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Aufgrund ihres Beschlusses vom 22. Februar 2011 stellt die Kärntner Landesregierung gemäß Art140 B-VG den Antrag, §33 Abs4 Z1 und die Wortfolge "Abs4 Z1" in §124b Z182 des Einkommensteuergesetzes 1988 (in der Folge: EStG 1988), BGBl. 400, idF des Budgetbegleitgesetzes 2011 (in der Folge: BBG 2011), BGBl. I 111/2010, als verfassungswidrig aufzuheben. 1.1. In der Sache hegt die Kärntner Landesr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Aufgrund ihres Beschlusses vom 22. Februar 2011 stellt die Kärntner Landesregierung gemäß Art140 B-VG den Antrag, §33 Abs4 Z1 und die Wortfolge "Abs4 Z1" in §124b Z182 des Einkommensteuergesetzes 1988 (in der Folge: EStG 1988), BGBl. 400, idF des Budgetbegleitgesetzes 2011 (in der Folge: BBG 2011), BGBl. I 111/2010, als verfassungswidrig aufzuheben. 1.1. In der Sache hegt die Kärntner Landesr... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §33 Abs4 Z1, §124b Z182 idF BudgetbegleitG 2011
Leitsatz: Keine Unsachlichkeit der Beseitigung des Alleinverdienerabsetzbetragsfür kinderlose Ehen bzw Partnerschaften mit dem Budgetbegleitgesetz2011; kein Verstoß gegen den Vertrauensschutz
Rechtssatz: Abweisung des - insowei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §33 Abs4 Z1, §124b Z182 idF BudgetbegleitG 2011
Leitsatz: Keine Unsachlichkeit der Beseitigung des Alleinverdienerabsetzbetragsfür kinderlose Ehen bzw Partnerschaften mit dem Budgetbegleitgesetz2011; kein Verstoß gegen den Vertrauensschutz
Rechtssatz: Abweisung des - insowei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der nunmehrige Beschwerdeführer stellte am 23. März 2000 an das Finanzamt Feldkirch den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für seine in der Türkei lebende, am 20. Oktober 1989 geborene (jüngste) Tochter. Er begründete diesen Antrag im wesentlichen folgendermaßen: Er lebe seit 27 Jahren in Österreich; seine Frau sei 1976 nach Österreich gekommen, jedoch mit den vier Kindern 1985 wieder in die Türkei zurückgekehrt, um ihre kranke Mutter zu pfleg... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Assoziierungsabkommen EWG-Türkei. Beschluß des Assoziationsrates Nr 3/80EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §5 Abs4 idF BGBl 201/1996
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versagung der Familienbeihilfe für ein in der Türkei lebendes Kind;
keine Bedenken ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer hat laut Beschluß des BG St. Johann im Pongau vom 8. Mai 1996 für zwei minderjährige Kinder (geboren am 9. September 1985 und am 6. August 1988) aus geschiedener Ehe Unterhaltsleistungen in Höhe von S 4.500,- bzw. S 3.500,- monatlich zu erbringen, für das Jahr 1999 somit insgesamt S 96.000,-. Gegen den (auf Grund der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ergangenen) Einkommensteuerbescheid 1999 legte er Berufung ei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §12a
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die einkommensteuerlichen Regelungen über die
Nichtabzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an Kinder bei
getrennter Haushaltsführung; verfassungsrechtlich gebotene
steuerliche Entlastung der Unterhaltsleistungen an nicht
haush... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist verheiratet, Vater von 4 Kindern und war im Jahr 1999 als Mittelschulprofessor tätig. Gegen den (auf Grund der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ergangenen) Einkommensteuerbescheid 1999 legte er Berufung ein und stellte (u.a.) den Antrag, Unterhaltslasten in Höhe von S 175.000,- für drei seiner vier Kinder (geboren 3.2.1982, 18.8.1983 bzw. 17.7.1994) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Bei diesem B... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §2a
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Familienbesteuerung gemäß dem
"Familienpaket 2000" für haushaltszugehörige Kinder;
Einkommensteuermehrbelastung unterhaltspflichtiger Eltern im
Vergleich zu nichtunterhaltspflichtigen Personen durch erhöhte
T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §33 Abs4 Z1 EStG 1988 idF BGBl. 1992/312 steht zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen einem Alleinverdiener ein Absetzbetrag von 5.000 S jährlich zu (Satz 1). Voraussetzung ist, daß der (Ehe)Partner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 60.000 S jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 30.000 S jährlich erzielt (Satz 4, Wertgrenzen idF BGBl. 1993/818). Dabei sind mit gewissen Ausnahmen steuerfreie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §33 Abs4 Z1 EStG 1988 idF BGBl. 1992/312 steht zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen einem Alleinverdiener ein Absetzbetrag von 5.000 S jährlich zu (Satz 1). Voraussetzung ist, daß der (Ehe)Partner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 60.000 S jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 30.000 S jährlich erzielt (Satz 4, Wertgrenzen idF BGBl. 1993/818). Dabei sind mit gewissen Ausnahmen steuerfreie... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungEStG 1988 §33 Abs4 Z1
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung für die Differenzierung zwischen
verschiedenen steuerfreien Einkünften und deren Berücksichtigung bzw
Nichtberücksichtigung bei der Zuerkennung des
Alleinverdienerabsetzbetrages im Vergleich Wochengeld -
Lohnfortzahlung bzw Arbeitseinkommen - Wochengeld ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungEStG 1988 §33 Abs4 Z1
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung für die Differenzierung zwischen
verschiedenen steuerfreien Einkünften und deren Berücksichtigung bzw
Nichtberücksichtigung bei der Zuerkennung des
Alleinverdienerabsetzbetrages im Vergleich Wochengeld -
Lohnfortzahlung bzw Arbeitseinkommen - Wochengeld ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B7/95 ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit dem die von einem Lohnsteuerpflichtigen in seinem Antrag auf Jahresausgleich betreffend das Kalenderjahr 1993 als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine drei studierenden Kinder (und auch für seine Ehefrau) nicht anerkannt wurden. b) Weiters ist beim V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B7/95 ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit dem die von einem Lohnsteuerpflichtigen in seinem Antrag auf Jahresausgleich betreffend das Kalenderjahr 1993 als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine drei studierenden Kinder (und auch für seine Ehefrau) nicht anerkannt wurden. b) Weiters ist beim V... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4 Z3EStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des
EStG 1988 wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz;
Unterhaltsleistung an Kinder nicht bloß Sache privater
Lebensgestaltu... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4 Z3EStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des
EStG 1988 wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz;
Unterhaltsleistung an Kinder nicht bloß Sache privater
Lebensgestaltu... mehr lesen...