Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 1994/7/5 94/14/0032

Der Beschwerdeführer erklärte in den für die Jahre 1985 - 1990 abgegebenen Einkommensteuererklärungen unter Hinweis auf seine Tätigkeit als bildender Künstler Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer im Jahr 1991 über die genannten Jahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die erklärten Einkünfte Honorare für das Entwerfen von Brillenfassungen sowie Tantiemen aus Brillenverkäufen (S 0,50 pro verkaufter Brille) einer Brillenherstellerin enth... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/7/5 94/14/0032

Der Beschwerdeführer erklärte in den für die Jahre 1985 - 1990 abgegebenen Einkommensteuererklärungen unter Hinweis auf seine Tätigkeit als bildender Künstler Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer im Jahr 1991 über die genannten Jahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die erklärten Einkünfte Honorare für das Entwerfen von Brillenfassungen sowie Tantiemen aus Brillenverkäufen (S 0,50 pro verkaufter Brille) einer Brillenherstellerin enth... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Abs1 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Leistungshonorierung läßt keinen begründeten Schluß auf die künstlerische Tätigkeit zu (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199414... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0032

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Abs1 Z1;EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Leistungshonorierung läßt keinen begründeten Schluß auf die künstlerische Tätigkeit zu (hier Entwerfen von Brillenfassungen für einen Brillenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199414... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/12 89/13/0180

Die beschwerdeführende OHG erklärte für das Kalenderjahr 1986 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Handel mit Vlies) in Höhe von S 104.329,-- und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Verpachtung einer Liegenschaft) in Höhe von S 441.147,--. In der Gewerbesteuererklärung für 1986 schienen nur die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf. Das Finanzamt erließ einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, in dem beide Einkünfte zusammenge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.1991

RS Vwgh 1991/6/12 89/13/0180

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Abs1;GewStG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Einkünfte einer Personengesellschaft sind einheitlich und zur Gänze als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen, wenn die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb unterhält. Eine getrennte Betrachtung von Einkünften aus Gewerbebetrieb und anderen Einkünften, wie sie bei Einzelunternehmern vorgesehen ist, kommt bei Per... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0006

Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr eine außergewöhnliche Belastung in der Höhe von (zuletzt) S 112.582,-- geltend. Als Begründung: führte er die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft an, die er für seine Gattin übernommen habe. Das Finanzamt anerkannte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1983 diesen Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung, weil dem Beschwerdeführer diese Aufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen seien. In der dagegen erhobenen Berufung führte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Da keine sittliche Pflicht für einen Steuerpflichtigen besteht, seiner Ehegattin, die über keinerlei Eigenkapital verfügt, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Übernahme von Bürgschaften für Bankkredit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1989/9/20 88/13/0044

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 Abs2;EStG 1972 §23 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990, 83;
Rechtssatz: Würde sich auch dann, wenn man die Einkünfte des Abgabepflichtigen (aus dem Schweinemastbetrieb) nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb (wie es die belangte Behörde getan hat), sondern den Einkünft... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/9/20 85/13/0219

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §23 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 87;
Rechtssatz: Nicht die behauptete innere Motivation ist für die steuerliche Beurteilung einer Tätigkeit maßgebend, sondern es ist von ihrem äußeren Erscheinungsbild auszugehen und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1986/9/24 85/13/0132

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Abs1;
Rechtssatz: Tritt in der Gesamttätigkeit als Drehbuchautor in der Werbung das geschriebene oder gesprochene Wort - mag es auch selbständige Gedanken ausdrücken - gegenüber der Regieanweisung, durch die der Film "organisiert" wird - ohne daß darin eine künstlerische Tätigkeit erblickt werden kann -, zurück, dann ist diese ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1965/10/22 0045/64

In einer Niederschrift vom 9. Oktober 1962 gab die Beschwerdeführerin beim Finanzamt bekannt, sie habe im April 1959 gegen Bezahlung eines Betrages von S 40.000,-- die Hauptmietrechte an einer Wohnung in Wien I erworben. Später habe sich herausgestellt, dass in der Wohnung größere Reparaturen und Installationen durchzuführen waren, weshalb sie die Wohnung wieder aufgeben wollte. Nachdem sie drei oder vier Monate die Miete für die Wohnung entrichtet hatte, sei sie vom Verwalter de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1965

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